Leistungsschutzrecht für Verlage Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf
29.08.2012, 12:22 UhrDas Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zum neuen Leistungsschutzrecht verabschiedet. Demnach dürfen Internet-Suchmaschinen künftig nicht mehr ohne Weiteres Zeitungstexte auf ihren Seiten veröffentlichen. Der Beschluss muss nun in Bundestag und Bundesrat debattiert werden.
Presseverlage können von Google und anderen Anbietern eine Gebühr verlangen oder ihnen die Nutzung der Texte untersagen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zum neuen Leistungsschutzrecht vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete. Die Verlage sollten einfacher und umfassender gegen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen können, heißt es in dem Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Blogger, Unternehmen, Verbände, Anwaltskanzleien sowie private Nutzer sind nicht betroffen.
Konkret will die Bundesregierung Verlagen einen Schutz vor Anbietern von Suchmaschinen sowie vor solchen Diensten bieten, "die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, da deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen". Die bloße Verlinkung eines Artikels sowie die Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit bleiben aber erlaubt. Werden Texte dennoch unerlaubt verwendet, können die Verlage auf Unterlassung klagen. Die Höhe der zu erwartenden Vergütung lässt sich laut Ministerium nicht beziffern.
Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist als Ziel schon im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb aus dem Jahr 2009 enthalten. Das Projekt ist seitdem heftig umstritten. Vor allem im Internet laufen Nutzer Sturm gegen das Vorhaben. Die Parteichefs von CDU, CSU und FDP hatten Anfang Juni aber vereinbart, dass das Vorhaben nun umgesetzt werden soll. Vor allem der frühere Gesetzentwurf war umstritten, weil befürchtet worden war, dass auch Privatblogger kräftig zur Kasse gebeten werden.
externer Link
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Quelle: ntv.de, rts