Der Traum vom Eigenheim Wohnriester
24.09.2010, 03:00 UhrSeit zwei Jahren können alle, die vom Eigenheim träumen, auf staatliche Unterstützung bauen und zwar mit der privaten Rentenvorsorge "Wohn-Riester"! Doch es gibt einiges zu beachten , um am Ende nicht auf Sand zu bauen.
Die Immobilie als Altersvorsorge wird gerade in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten mehr und mehr zum Trend. Dabei können Eigenheimbesitzer unter zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten wählen. Seit zwei Jahren gehört auch Wohnriester dazu, eine private Vorsorge gefördert vom Staat:

Annabel Oelmann, Verbraucherzentrale NRW: "Wohnriester ist eine Altersvorsorge. Denn es ist ja wirklich so, dass meine Tilgung auf mein Haus genauso gefördert wird, als wenn ich woanders Geld anlegen würde. Mein Haus ist ja später die Altersvorsorge. Mein Haus erspart mir später die Mietzahlung, etc. Es wirkt sich also für die Altersvorsorge positiv aus."
Doch wie funktioniert diese private Vorsorge eigentlich und wie hoch sind die Zuschüsse? Zur Erklärung:
Besteht bereits ein alter Riester-Vertrag, etwa ein Fondssparplan, kann dieser aufgelöst und zum Kauf oder Bau der Immobilie verwendet werden.
Wird ein neuer Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen, zahlt der Staat Zulagen, die zusammen mit den Beiträgen direkt in die Tilgung des Darlehens fließen können.
Wohnriester eignet sich besonders für Familien mit vielen Kindern: Denn der Staat zahlt neben der jährlichen Grundzulage von 154 Euro zusätzlich für jedes Kind 185 Euro. Für Nachwuchs, der nach dem Jahr 2008 geboren ist, gibt es sogar 300 Euro. Allerdings nur, wenn auch vom Sparer der maximale Beitragssatz gezahlt wird - dieser liegt bei vier Prozent des Bruttoeinkommens.
Für Matthias Ertel, ein Wohnriester-Sparer eine tolle Sache: "Es ist so ein dreifacher Effekt: Es gibt die Zulage, die Zulage verringert die Zinskosten also, es wird ja zusätzlich getilgt, das Darlehen und es gibt noch Steuervergünstigungen während der Kreditlaufzeit, so dass am Ende doch eine stattlich Summe rauskommt, die der Staat dazu gibt."
Wer einen Wohnriester-Vertrag abschließen will, muss allerdings auch einige Auflagen in Kauf nehmen: Nutzt man die Immobilie nicht selbst, heißt es ganz nämlich schnell: Zurück mit den Zuschüssen. Und auch die Besteuerung im Alter ist ein Thema:
Annabel Oelmann, Verbraucherzentrale NRW: "Bei Wohnriester ist es ganz wichtig zu beachten, dass die nachgelagerte Besteuerung kommt. D.h. in dem Moment, wo ich ins Rentenalter eintrete, kommt erst die Besteuerung auf mein Wohnförderkonto, wo sich sozusagen zu diesem Zeitpunkt alles gesammelt hat. Dann kann ich entscheiden, will ich sofort die Steuern dafür bezahlen, das ganze wird belohnt mit einem Rabatt oder bis zum 85.Lebensjahr gleichbleibende Raten zurückzahlen."
Richtig durchsetzen konnte sich Wohnriester bislang allerdings noch nicht. Die Produkte sind vielen Sparern oft zu komplex, die Vorteile liegen nicht immer eindeutig auf der Hand!
Für stolze Hausbesitzer steht jedoch eines fest: ein Haus als Altersvorsorge ist ein großer Schritt in eine gesicherte Zukunft!
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Quelle: ntv.de