Bremer Laternenparker-Urteil Seit wann dürfen Autos auf der Straße parken?

Bis in die späten 1960er-Jahre hinein war das Abstellen des Autos auf der Straße nicht vorgesehen. Erst ein Gerichtsurteil im März 1966 änderte das und gab so den Startschuss für den Siegeszug des Privat-Pkw.
Das Auto prägt in deutschen Städten die Straßenränder. Rund 80 Millionen Bundesbürger teilen sich mittlerweile etwa 50 Millionen Pkw - und die Fahrzeuge müssen halt irgendwo hin. Dass sich das Auto so stark vermehren konnte, hat nicht zuletzt mit einer Gerichtsentscheidung vor 60 Jahren zu tun: dem Bremer Laternenparker-Urteil.
Anfang der 1960er-Jahre ist der Privatwagen langsam in der Mitte der Gesellschaft angekommen, aber noch längst kein Massenphänomen. Rund 2 Millionen Pkw waren damals in der Bundesrepublik unterwegs, das entsprach in etwa einem Pkw pro 28 Einwohner. Fast alle dieser Autos parkten bei Nichtnutzung in einer Garage oder irgendwo auf privatem Grund. So schrieb es die Reichsgaragenordnung aus den 1930er-Jahren vor, die auch rund zwei Dekaden nach Kriegsende weiter Bestand hatte und das dauerhafte Abstellen von Kraftfahrzeugen in der Regel auf private Flächen beschränkte. Das galt nicht beim kurzen Stopp für eine Besorgung im Tante-Emma-Laden oder beim Bäcker, aber in den meisten anderen Fällen. Vor allem nachts und bei längerer Nichtnutzung. Wer ein Auto zulassen wollte, musste nachweisen, dass er über einen geeigneten Stellplatz verfügt.
Neun Jahre durch alle Instanzen
Gerade in Innenstädten machte das den Autobesitz schwierig. Stellflächen waren zwischen den dichten Altbauten knapp, Parkhäuser selten und teuer. So auch in Bremen, wo ein lokaler Kaufmann seinen Lieferwagen eines Abends im Jahr 1957 kurzerhand vor seiner Wohnung auf der Straße abstellte. Das Ordnungsamt der Hansestadt war damit nicht einverstanden und untersagte dem Mann unter Androhung eines Bußgelds das nächtliche Parken im öffentlichen Raum. Der Kaufmann blieb jedoch renitent und stellte das Auto weiterhin vor seiner Wohnung ab. Auf die erneute Ansage des Ordnungsamts reagierte er mit einer Klage. Die Frage war: Fällt das Abstellen des Autos unter den erlaubten "Gemeingebrauch" des öffentlichen Raums oder nicht?
Neun Jahre ging der Fall durch die Instanzen, um schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht endgültig entschieden zu werden. Und zwar im Sinne des Bremer Kaufmanns. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen entspreche "grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen" und könne damit als "grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich" gewertet werden, heißt es in der Begründung des Gerichts. Das Urteil vom 4. März 1966 (BVerwG IV C 2.65) ging als Bremer Laternenparker-Urteil in die Verkehrsgeschichte ein.
Für die Juristen ist das Auto in einer "stürmischen Entwicklung seit Anfang der Fünfzigerjahre" zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden. Dies habe der Staat nicht nur geduldet, sondern aktiv gefördert. Nun musste er die Rechtslage der Entwicklung anpassen.
Überall erlaubt, wo nicht verboten
Seit dem Bremer Urteil gilt daher: Parken ist überall erlaubt, wo es nicht verboten ist. Einschränkungen müssen von der Verwaltung gut begründet werden. Dabei war dem Gericht durchaus bewusst, dass die Gemeingebrauchs-Definition der 60er-Jahre nicht immer und für alle Zeiten gelten müsste. Aktuell gilt sie aber zumindest faktisch noch: Bis heute müssen die Kommunen die Beweislast tragen, wollen sie die Rechte der Autoparker einschränken. Das Urteil hat das Straßenbild in Deutschland langsam, aber grundsätzlich verändert. Kaum ein Bordstein mehr, an dem nicht die Erst-, Zweit- oder Drittwagen der Anwohner stehen.
Die Ausbreitung des Autos war und ist in Deutschland politisch und gesellschaftlich gewollt. Für die Politik war es der Ausweis von Wohlstandswachstum und steigendem Lebensstandard, für die Bürger Prestigeobjekt und Mobilitäts-Booster. In anderen Ländern hingegen gibt es höhere Hürden für den Autobesitz. Vor allem asiatische Megametropolen sind restriktiv. In Tokio, Hongkong und Singapur beispielsweise ist die Zulassung eines Autos daran gebunden, dass der Halter einen Stellplatz nachweisen kann.
Kei Cars, Parkverbote und strenge Regeln
In Japan führte das zur Etablierung der sogenannten Kei Cars - einer Fahrzeugklasse unterhalb der auch in Europa zu findenden Kleinstwagen. Sie dürfen maximal 3,39 Meter lang sein und fallen außerdem besonders schmal aus - was die Organisation eines passenden Stellplatzes erleichtert. Und auch die Kosten senkt - die monatlichen Parkplatzmieten für Pkw und Kei Cars betragen in und um die japanischen Großstädte herum je nach Größe und Lage umgerechnet mehrere Hundert Euro.
Auch einige europäische Länder sind beim Parken weniger großzügig als Deutschland. In der Schweiz beispielsweise ist die rechtliche Situation umgekehrt zur hiesigen: Parken ist überall verboten, außer dort, wo es explizit erlaubt ist. Angezeigt wird das beispielsweise durch farbige Bordsteine.
In den Niederlanden gibt es so gut wie gar keinen kostenlosen öffentlichen Parkraum, der Straßenrand ist in der Regel für Anwohner vorgesehen, alle anderen zahlen teils hohe zeitgebundene Gebühren. Zu den Städten mit den strengsten Parkregeln zählt Paris, wo die öffentlichen Parkplätze teuer sind und stark kontrolliert werden. Abschleppen ist an der Tagesordnung.
Erhöhung der Anwohnerparkgebühren in Deutschland
Aber auch in Deutschland versuchen Städte zunehmend, die geparkte Pkw-Flotte wieder zurückzudrängen. Und nutzen neue Möglichkeiten wie die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren. Seit vor fünf Jahren die bundesweite Gebührenobergrenze gefallen ist, haben 41 deutsche Städte die Kosten für einen Parkausweis erhöht, wie kürzlich eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei 107 Verwaltungen ergeben hat.
Am kostspieligsten ist das Anwohnerparken mit 360 Euro pro Jahr in Bonn, fast 70 Kommunen verlangen jedoch weiterhin kleinere Beträge, die maximal die frühere Obergrenze von 31 Euro erreichen.
Zurückdrehen lässt sich die zunehmende automobile Besetzung des öffentlichen Raums in Deutschland durch Parkgebühren wohl nicht. Eine Änderung braucht Zeit, Mentalitätswandel und Mobilitätsalternativen. Denn allein zum Dauerparken am Straßenrand schafft sich wohl kaum jemand ein Auto an.