Gericht: "Likör ohne Ei" darf weiterhin so heißen
Aufatmen bei einem kleinen Unternehmen in Henstedt-Ulzburg: Ihr "Likör ohne Ei" darf weiterhin so heißen. Die Firma aus Schleswig-Holstein bietet eine vegane Eierlikör-Variante an - und dadurch selbstverständlich ohne Ei. Das wollte der Spirituosen-Verband nicht gelten lassen und klagte. Doch das Landgericht Kiel folgt der Argumentation nicht und entscheidet zugunsten des "Likörs ohne Ei". Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. "Weil es eben nicht Eierlikör ist", sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter. Der Verband hatte argumentiert, die Bezeichnung 'Likör ohne Ei' stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei. Das beklagte Unternehmen muss aber 5.000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte.