Der Tag

Der Tag Zerstückelte Leiche im Rhein - nur sieben Jahre Haft

Dieser Fall hat vor allem deshalb für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche zerstückelt im Rhein gefunden worden ist: Wegen Totschlags und unerlaubten Führens einer halbautomatischen Waffe soll ein 58-Jähriger für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen ist nach Angaben eines Sprechers noch nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich in einer südbadischen Flüchtlings-Unterkunft ereignet. Das Gericht habe aber keinen Ausländerhass bei dem Deutschen als niedrigen Beweggrund festgestellt, erklärte der Sprecher. Daher habe es den Mann nicht wegen Mordes verurteilt. Dass das Urteil auch für einen Totschlag vergleichsweise milde ausfällt, liegt den Angaben nach daran, dass der Mann geständig war. Andernfalls hätte ihm die Tat wohl nicht nachgewiesen können. Die Ermittler hätten keine Täter-DNA am Tatort gefunden.

Vorausgegangen war zudem eine sogenannte Verständigung: Das Strafmaß sollte nicht über sieben Jahren Haft liegen. Der 58-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von dem 38-Jährigen bedroht gefühlt haben. Laut Anklage hatte der Täter die Leiche des Opfers Ende Dezember vergangenen Jahres in einen Wald gebracht. Tage später habe er den Toten in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, diese in Maschendraht gewickelt und an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen.

Quelle: ntv.de

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