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Deutschland Daimler Prozess um Ex-Daimler-Chef wird neu aufgerollt

Der jahrelange Rechtsstreit um den Rücktritt des früheren Daimler-Chefs Jürgen Schrempp geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Stuttgart muss erneut prüfen, ob der Autokonzern den Plan zum Rückzug Schrempps 2005 rechtzeitig bekanntgegeben hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu der Frage im Juni 2012 Stellung genommen hatte. Der EuGH hatte zur Auslegung der EU-Richtlinien zum Insiderhandel erklärt, auch Zwischenschritte einer Entscheidung könnten kursrelevante Informationen sein, über die ein börsennotiertes Unternehmen per Ad-hoc-Mitteilung informieren muss.

Der BGH schloss sich nun der Ansicht des EuGH an, dass ein solches Ereignis nicht mit "hoher Wahrscheinlichkeit" eintreten müsse. Es sei ausreichend, wenn eher mit dem Eintreten als dem Ausbleiben des relevanten Umstands zu rechnen sei.

Kleinaktionäre fordern von Daimler Schadensersatz in Millionenhöhe für entgangene Kursgewinne. Dabei geht es um den Zeitpunkt der Bekanntgabe von Schrempps Rücktritt. Dieser hatte bereits am 17. Mai 2005 mit dem damaligen Daimler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper über seinen Plan gesprochen. Daimler gab den Schritt aber erst am 28. Juli 2005 bekannt, nachdem der Aufsichtsrat dem Rücktritt am Vorabend zugestimmt hatte. Die Aktionäre hatten Anteilsscheine noch vor Ankündigung des Wechsels an der Konzernspitze verkauft und profitierten so nicht vom anschließenden Kursfeuerwerk.

Der BGH hatte bereits im Februar 2008 ein Urteil des OLG aufgehoben, das die Klage der Aktionäre abgewiesen hatte. Auch ein zweites Urteil dazu war beim BGH gelandet, der das Luxemburger Gericht zur Rate zog. Das OLG soll nun abschließend klären, ob Schrempps interne Gespräche kursrelevant und damit veröffentlichungspflichtig waren.

Quelle: ntv.de, rts

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