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Der Tag EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig – etwa bei einer ernsten, aktuellen oder vorhersehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit dürften Verkehrs- und Standortdaten allgemein vorübergehend gespeichert werden, erklärt der EuGH. Die Regelung liegt seit 2017 auf Eis.

Quelle: ntv.de

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