Der Tag Franzosen siegen über Aldi im Prozess um "Champagner Sorbet"
01.07.2021, 14:54 UhrEin Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach jahrelangem Rechtsstreit bis hin zum Europäischen Gerichtshof um die ehedem von Aldi verkaufte Eissorte "Champagner Sorbet" setzen sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht München gegen die deutsche Supermarktkette durch. Laut Urteil nutzt Aldi das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagner" unberechtigt aus. Die Richter sehen das als Irreführung.
Maßgeblich für das Urteil: Das Sorbet schmeckte nicht nach Champagner. Die französischen Kläger argumentierten, dass das dominante Aroma Birne sei, gefolgt von Zucker, Zitronensäure und einem Hauch Alkohol. Der 29. Senat kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Aldi-Produkt "keinen hauptsächlich durch die Zutat Champagner hervorgerufenen Geschmack aufwies" - auch wenn eine Verkostung wegen 2014 abgelaufenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr möglich war.
Quelle: ntv.de