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Der Tag Kölner Silvesternacht: Ex-Polizeichef wird Fall für Bundesverfassungsgericht

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat über eine Klage des ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers entschieden. Albers klagte gegen seine Versetzung in den Ruhestand im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht 2015. Nach massiven sexuellen Übergriffen in jener Nacht rund um den Kölner Dom geriet die Polizei für ihre Einsatzplanung und ihre Kommunikationsstrategie in die Kritik. Daraufhin entband die rot-grüne Landesregierung Albers von seinen Aufgaben, wogegen er gerichtlich vorging.

Nun wird Albers ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Denn das Oberverwaltungsgericht sieht einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz - bei der durch ein Landesgesetz geregelten Besetzung der Polizeipräsidenten als politische Beamte in Nordrhein-Westfalen. Deshalb setzte das OVG das Berufungsverfahren um die Klage gegen die Versetzung Albers in den einstweiligen Ruhestand bis zu einer Entscheidung der Bundesrichter aus .

Quelle: ntv.de

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