Akten werden überwiesenSpanien gibt Fernandes-Fall an deutsche Justiz ab

Collien Fernandes entscheidet sich bewusst dafür, in Spanien gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen zu klagen. Dort seien die Rechte von Frauen deutlich besser als in Deutschland. Doch die spanische Justiz sieht sich nicht zuständig. Das liegt nicht nur an der Sprachbarriere.
Nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner Christian Ulmen auf Mallorca gibt die spanische Justiz den Fall an Deutschland ab. Die zuständige Richterin in Palma habe nun diese Entscheidung getroffen, teilte die Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel mit.
Die Richterin der Kammer für Gewalt gegen Frauen am erstinstanzlichen Gericht in Palma folgt mit ihrer Entscheidung der Argumentation der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in Palma bereits mitgeteilt, dass sie Spanien nicht für zuständig hält. Die Anwälte von Collien Fernandes könnten gegen die Entscheidung jedoch noch vor einer höheren Instanz in Spanien Einspruch einlegen, ließ die Sprecherin wissen.
Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die "initiale Berichterstattung" des "Spiegel" gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Fall löste in Deutschland eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten aus.
Vor ihrem Umzug 2023 nach Mallorca hatten Fernandes und der Schauspieler Christian Ulmen in Potsdam gewohnt. Das Gericht auf Mallorca sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Taten überwiegend in Spanien begangen wurden.
Deutschsprachiger Raum als Hauptschauplatz
In einem von der Sprecherin zur Verfügung gestellten Beschlusstext weist die Richterin darauf hin, dass "die wesentlichen Umstände, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen".
Zudem handele es sich sowohl bei der Klägerin als auch beim Angeklagten um deutsche Staatsangehörige, wird hervorgehoben. Auch die benannten Zeugen seien deutsche Staatsangehörige, in Deutschland ansässig und sprächen Deutsch. Sämtliche vorgelegten Gespräche müssten aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spreche.
Auch eine mögliche digitale Hetzkampagne mit Auswirkungen auf Mallorca begründe keine Zuständigkeit spanischer Gerichte, da Collien Fernandes in Deutschland deutlich bekannter sei als in Spanien, heißt es. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei aus all den genannten Gründen in einer "privilegierten Position, die von ihr bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen".
Die mallorquinische Richterin ordnete "die vollständige Weiterleitung der Akten an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft" an, "konkret an die Staatsanwaltschaft Itzehoe". In Deutschland prüft unterdessen die Staatsanwaltschaft Potsdam die Übernahme der Ermittlungen aus Itzehoe. Die Akten der Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein seien eingetroffen, sagte am Montag eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde in Potsdam.
Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow von der Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte am Freitag zur Abgabe des Falls nach Potsdam gesagt, durch die Prüfung "bezüglich der vorgeworfenen Handlungen" hätten sich Hinweise auf mögliche Tatorte im dortigen Bezirk ergeben.
Fernandes hatte sich nach eigener Aussage bewusst dafür entschieden, in Spanien zu klagen. Dort seien die Rechte von Frauen deutlich besser als in Deutschland. Die Bundesrepublik bezeichnete die Fernsehmoderatorin mit Blick auf Fälle häuslicher und digitaler Gewalt als "Täterparadies".