Prozess um Herbert Grönemeyer Bewährungsstrafen für Paparazzi gefordert
27.02.2019, 16:24 Uhr
Grönemeyer sagte aus, der Vorfall habe sich angefühlt "wie ein Anschlag".
(Foto: picture alliance/dpa)
Zwei Pressefotografen müssen sich derzeit vor Gericht verantworten, weil sie Herbert Grönemeyer fälschlicherweise beschuldigt haben sollen, sie attackiert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft habe sich der Musiker jedoch in einer Nothilfe-Situation befunden.
Im Verfahren gegen zwei Pressefotografen wegen falscher Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer hat die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagten achtmonatige Bewährungsstrafen gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch für die beiden 37 und 39 Jahre alten Männer. Am 7. März wird das Urteil gesprochen.
In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer der beiden Fotografen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: "Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!" Dann ist kurzzeitig kaum etwas zu erkennen.
Anschließend läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn - so wirkt es jedenfalls - im Nacken. Der Mann geht zu Boden, Grönemeyer ruft "Geh nach Hause!". Das Video erweckte seinerzeit den Eindruck, der Sänger sei grundlos ausgerastet und dass er allein unterwegs gewesen sei. Tatsächlich war er jedoch in Begleitung seiner Lebensgefährtin und seines Sohnes. Es habe sich angefühlt "wie ein Anschlag", sagte Grönemeyer vergangene Woche aus.
Die beiden Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe sie angegriffen und verletzt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollten die beiden Männer Grönemeyer mit ihrem Auftreten bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten. Der Sänger habe mit seinem Vorgehen gegen die Fotografen lediglich verhindern wollen, dass von seiner Familie Fotos gemacht wurden. Er habe sich somit in einer Nothilfe-Situation befunden. Die Verteidigung bestritt, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig provoziert hätten.
Quelle: ntv.de, lri/dpa