Unterhaltung

Klage gegen Serie "Skylines" Frankfurter Rapper verliert gegen Netflix

Der Rapper und Produzent Cousin JMF wollte die Verbreitung der Serie verbieten lassen.

Der Rapper und Produzent Cousin JMF wollte die Verbreitung der Serie verbieten lassen.

In einer neuen Serie erzählt der Streamingdienst Netflix die Geschichte des fiktiven Rappers Jinn. Der Frankfurter Künstler Cousin JMF erkennt zahlreiche Parallelen zur eigenen Person. Eine Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts scheitert dennoch.

Die Serie "Skylines" des Streamingdiensts Netflix verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht eines Rappers, dessen Musiklabel und Firma "Skyline Records" heißen. Die Verbreitung der Serie sei durch die Kunstfreiheit geschützt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

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Protagonist Jinn und Rapper Cousin JMF seien sich nicht ähnlich genug, um die Serie zu stoppen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Mit seiner Klage wollte der Rapper und Produzent Cousin JMF die Verbreitung der Serie verbieten lassen, weil sie gegen sein Persönlichkeitsrecht und sein Unternehmerpersönlichkeitsrecht verstoße. Die sechsteilige erste Staffel der Serie handelt von dem Hiphopmusiker Jinn, der von dem Musiklabel "Skyline Records" unter Vertrag genommen wird. Die Serie wurde im September 2019 veröffentlicht und spielt in Frankfurt am Main.

Ein Antrag auf einstweilige Verfügung scheiterte bereits vor dem Landgericht. Die Beschwerde gegen die Entscheidung blieb auch vor dem OLG ohne Erfolg. Das Verbreitungsinteresse der Serie wiege schwerer als das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers und sein Unternehmerpersönlichkeitsrecht hinsichtlich des Unternehmens "Skyline Records", entschieden die Richter.

Justiz beruft sich auf Kunstfreiheit

Die Lebensläufe der Protagonisten und die Geschäftstätigkeit der Firma seien ausreichend künstlerisch verfremdet worden. Die Anknüpfungspunkte der Serie an den Werdegang des Antragstellers führten nicht zu einer Verdichtung, durch die "Kunstbild und Urbild der Figuren nicht mehr voneinander unterscheidbar wären". Obwohl es Übereinstimmungen zwischen dem Antragsteller und dem Protagonisten gebe, seien sie nicht so wesentlich, dass der Durchschnittsbetrachter den Unterschied zwischen Fiktion und Wirklichkeit nicht mehr erkennen könne.

Auch die in der Serie benutzte Musik sei der des Antragstellers nicht besonders ähnlich. Die äußerlichen Ähnlichkeiten zwischen dem Protagonisten Jinn und dem realen Rapper Cousin JMF seien zudem nicht so markant, als dass der Zuschauer die Eigenschaften der dargestellten Person dem realen Rapper oder seinem Unternehmen zuschreiben könnte.

Die Handlung der Serie sei derartig von Gewalt, Brutalität und Verbrechen geprägt, dass der durchschnittliche Zuschauer eine filmische Übertreibung erkenne, mit der fiktionale Spannung erzeugt werden solle. Dem Zuschauer bleibe jederzeit bewusst, dass mit der Serie nicht der Werdegang und die Geschäftspraktiken einer in Frankfurt ansässigen Plattenfirma mit gleichem Namen nacherzählt würden.

Quelle: ntv.de, can/AFP

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