Prozess um Urheberrecht Gericht leakt versehentlich Ed-Sheeran-Lied
09.03.2022, 13:01 Uhr
Erschien höchstpersönlich vor Gericht: Ed Sheeran.
(Foto: IMAGO/i Images)
Im Urheberrechtsprozess um Ed Sheerans Hits "Shape of You" unterläuft einem Gericht in London ein kleiner Fauxpas. Anstatt die Stelle des besagten Liedes zu spielen, kriegen alle Anwesenden plötzlich einen bis dato unveröffentlichten Song des Sängers zu hören.
Der britische Superstar Ed Sheeran wehrt sich aktuell in einem Urheberrechtsprozess gegen den Vorwurf, bei seinem Hit "Shape of You" plagiiert zu haben. Vor Gericht rückte nun aber ein weiterer Song unglücklich in den Mittelpunkt. Wie die britische "Daily Mail" berichtet, wurde vor dem High Court in London aus Versehen ein kurzer Ausschnitt eines bis dato unveröffentlichten Liedes des Sängers angespielt. Eigentlich hätten frühere Aufnahmen von "Shape of You" erklingen sollen.
"Das ist ein Song, den ich letzten Januar geschrieben habe", sagte der Sänger, der persönlich vor Gericht erschienen war, zu seinen Anwälten und fragte verblüfft: "Wo haben Sie das her?" Einer seiner Anwälte erklärte vor dem Gericht, dass der Vorfall "aus Versehen" passiert sei. Offenbar war die Sequenz vom Computer des "Shape of You"-Co-Autoren Steven McCutcheon erklungen, auf dem sich auch "unveröffentlichtes Material" befinde. Der Anwalt entschuldigte sich demnach mit den Worten: "Ich bin sicher, es wird nicht wieder passieren."
Die Songwriter Sami Chokri und Ross O'Donoghue werfen dem britischen Popstar vor, dass eine zentrale "Oh I"-Songzeile in "Shape of You" dem Refrain ihres eigenen Songs "Oh Why" auffallend ähnlich sei. Sheeran weist die Anschuldigungen zurück. Laut der "Daily Mail" steht für den 31-Jährigen viel auf dem Spiel: Es werde davon ausgegangen, "dass in diesem Streit Kosten in Höhe von drei Millionen Pfund entstünden".
Ed Sheeran hatte "Shape of You" gemeinsam mit Snow-Patrol-Sänger Johnny McDaid und Produzent Steven McCutcheon komponiert. 2017 wurde der Song veröffentlicht - und zu seinem größten Charterfolg. Sheeran wurde zuvor bereits zweimal wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. 2016 für seine Single "Photograph" und zwei Jahre später wegen "Thinking Out Loud". In dem ersten Streit erzielten die Parteien eine außergerichtliche Einigung, im späteren wurde die Klage abgewiesen.
Quelle: ntv.de, lpe/spot