Klage gegen Ex-Dschungelkönigin Hat Melanie Müller zu Unrecht Geld kassiert?
14.07.2021, 16:50 Uhr
Erst Dschungelqueen, dann Betrügerin? Melanie Müller.
(Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa)
Vor sieben Jahren wird Melanie Müller als Dschungelkönigin gekrönt. Auftritte in diversen anderen Reality-Formaten folgen, doch will sich die 33-Jährige auch abseits der TV-Kameras etwas aufbauen. Dafür beantragt sie angeblich Fördergelder, die sie dann jedoch zweckentfremdet.
Bei der ehemaligen Dschungelkönigin Melanie Müller läuft gerade nicht alles nach Plan. Erst muss sich ihr Ehemann Mike Blümer einer Bandscheiben-OP unterziehen, nun droht der 33-Jährigen auch noch ein Gang vors Gericht. Der Reality-TV-Star soll nämlich unrechtmäßig Fördergelder kassiert haben, wie die "Bild"-Zeitung berichtet.
Im Jahr 2014 habe Müller gemeinsam mit einem angeblichen Geschäftspartner Geld beantragt und erhalten, das sie schlussendlich gar nicht für den angegebenen Zweck verwendet haben soll, heißt es dort. 4500 Euro bekam sie demnach von der Bank für Wiederaufbau (KfW), um davon diverse Coachings zur Firmengründung zu bezahlen. Diese soll die Mallorca-Sängerin dann aber niemals besucht haben.
"Unter dem Modelnamen Cataleya Young und unter ihrem bürgerlichen Namen beantragte sie Gelder für ein sogenanntes Gründercoaching", zitiert die "Bild"-Zeitung den Ankläger. "Die Beantragung erfolgte, obwohl von vornherein klar war, dass diese Beratungsgespräche nie stattfinden werden." Zudem soll Müller angegeben haben, bereits 1500 Euro aus eigener Tasche vorgestreckt zu haben.
Mike Blümer verteidigt seine Ehefrau auf Nachfrage von "Bild" wie folgt: "Meine Frau wird da in eine Sache reingezogen, mit der sie 0,0 zu tun hat." Die Schuld an dem ganzen Ärger soll stattdessen das Steuerbüro tragen, das sich seit 2014 um die Buchhaltung kümmert. "Im Nachhinein betrachtet, hätte ich merken müssen, dass da etwas schiefläuft", so der 54-Jährige weiter, mit dem Müller seit 2014 verheiratet ist. Der Prozess soll am 30. Juli stattfinden.
Quelle: ntv.de, nan