"Mal die Wahrheit jetzt" Jens Lehmann ärgert sich über bayerische Justiz
04.02.2025, 21:34 Uhr Artikel anhören
Jens Lehmann räumte einen "Fehler" ein.
(Foto: picture alliance/dpa)
Trunkenheitsfahrt nach dem Oktoberfest? Mit 0,7 Promille soll die Polizei den ehemaligen DFB-Torwart Jens Lehmann angeblich im vergangenen Jahr erwischt haben. Die Ermittlungsbehörden machen am Montag einen Strafbefehl öffentlich, der 55-Jährige wehrt sich.
Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann hat die bayerischen Ermittlungsbehörden nach dem gegen ihn erlassenen Strafbefehl kritisiert. "Die bayerische Justiz kommuniziert bundesweit einen gegen mich erlassenen Strafbefehl, bevor ich auch nur die Chance habe, über einen Einspruch nachzudenken und tritt somit wiederholt mein Persönlichkeitsrecht mit den Füßen", schreibt der 55-Jährige auf seinem X-Account.
Am Montag hatten die Behörden einen Strafbefehl gegen Lehmann öffentlich gemacht. Die Polizei hatte Lehmann während des Oktoberfests mutmaßlich mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt und nun, Monate später, einen Strafbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft München I habe beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr beantragt, teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit.
Mittlerweile liegt auch ein Einspruch vor, bestätigte ein Gerichtssprecher einen Tag später. Der nächste Schritt sei nun im Regelfall die Terminierung einer Hauptverhandlung. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Lehmann: "Ein Fehler"
"Aus gegebenem Anlass mal die Wahrheit jetzt", schreibt Lehmann. Es sei ein Fehler gewesen, "mit 0,7 Promille alkoholisiert Auto zu fahren". Die Strafe dafür sei ein Monat ohne Führerschein sowie eine Geldstrafe von 528 Euro gewesen. Beides nehme er hin. Eine andere Sache dagegen nicht: "Was ich überhaupt nicht akzeptiere ist, dass die bayerische Justiz noch in derselben Nacht meine Ordnungswidrigkeit an die 'Bild'-Zeitung heraus und Zeitungsinterviews gibt." Lehmann zitierte im Anschluss aus dem Artikel ("Ein Polizist zu BILD: 'Irre, dass er sich ans Steuer gesetzt hat'").
Schon vor Monaten hatte Lehmann bei der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt von einem "Fehler" gesprochen. "Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt", sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei "zwei Stunden nach dem Ereignis" gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. "Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so", sagte Lehmann. Er wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er "total betrunken" gewesen sein soll. Dies sei "überhaupt nicht der Fall" gewesen.
Der Ex-Fußballnationalkeeper war im vergangenen Jahr auch wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Deshalb habe das Gericht mit dem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gebildet, teilte die Staatsanwaltschaft damals mit. Die genaue Zahl und die Höhe der Tagessätze wollte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde nicht nennen.
Quelle: ntv.de, ses/dpa