Verurteilung zu Geldstrafe Jérôme Boateng akzeptiert Richterspruch nicht
16.01.2023, 13:51 Uhr Artikel anhören
Findet sich mit seiner Verurteilung nicht ab: Jérôme Boateng.
(Foto: picture alliance / SVEN SIMON)
1,2 Millionen Euro soll Jérôme Boateng berappen, weil er seine damalige Freundin in einem Urlaub tätlich angegriffen haben soll. Doch der Fußballer lässt das Urteil nicht auf sich sitzen und legt Rechtsmittel dagegen ein. Daran will er auch nicht rütteln.
Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng will weiterhin gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung vorgehen. So teilte sein Anwalt Norman Nathan Gelbart mit, "dass die Revision durchgeführt wird".
Im November hatte er erklärt, Boateng werde für eine endgültige Entscheidung, ob er die Rechtsmittel aufrechterhalten wolle, das schriftliche Urteil abwarten. Dieses liegt inzwischen vor. Nach Angaben des Landgerichts München I sollte die Frist zur Begründung der Revision an diesem Donnerstag enden.
Das Gericht hatte den 34-Jährigen im Herbst 2022 wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro - verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2021 - vorbestraft.
Gab es Rechtsfehler?
"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den Fußballprofi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe.
Auch Boatengs frühere Lebensgefährtin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, legte Revision ein und hat diese nach Angaben eines Gerichtssprechers auch schon begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Jahr ebenfalls Revision eingelegt.
Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat. Weil in diesem Fall auch die Staatsanwaltschaft, die eine härtere Strafe für Boateng gefordert hatte, Rechtsmittel eingelegt hat, käme es dort zu einer weiteren Hauptverhandlung, in der es allerdings keine neue Beweisaufnahme mehr geben wird, weil dabei nur Rechtsfragen erörtert werden.
Erst danach würde das Bayerische Oberste Landesgericht über die Revision entscheiden und könnte das Verfahren - sollte das Urteil aufgehoben werden - an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen.
Quelle: ntv.de, vpr/dpa