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Nach Oktoberfest-Besuch Polizei nimmt Jens Lehmann Führerschein ab

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Darf sich vorerst nicht hinters Steuer setzen: Jens Lehmann.

Darf sich vorerst nicht hinters Steuer setzen: Jens Lehmann.

(Foto: IMAGO/Sven Simon)

Das Oktoberfest zieht allerlei Prominenz an. Auch Ex-DFB-Torwart Jens Lehmann will offenbar feuchtfröhlich mitfeiern. Doch im Nachgang wird er von der Polizei kontrolliert, die seine Fahrerlaubnis direkt einzieht.

Für den ehemaligen Nationaltorhüter Jens Lehmann ist ein Besuch auf der Wiesn in München mit dem Einzug des Führerscheins durch die Polizei geendet. In der Nacht von Sonntag auf Montag sei der 54-Jährige von einer Streife im Münchner Stadtteil Sendling gestoppt worden, berichtet die "Bild"-Zeitung.

Demzufolge war Lehmann vorher auf dem Oktoberfest im Schützenfestzelt feiern und soll mehrere Biere getrunken haben. Eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft bestätigte die Kontrolle von Lehmann. "Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem PKW im Innenstadtbereich München am 23.9.24 gegen 1.30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen", sagte Oberstaatsanwältin Anne Leiding der "Bild"-Zeitung.

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"Hierbei sollen durch die Polizei deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang wahrgenommen worden sein. Ein Atemalkoholtest erbrachte kein verwertbares Ergebnis, woraufhin die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt wurde", so Leidig weiter. "Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung steht noch aus. Unsere Ermittlungen wegen des Tatverdachtes der Trunkenheit im Verkehr dauern an." Lehmann selbst wollte sich laut dem Blatt nicht zu dem Vorgang äußern.

In der Vergangenheit ist der 54-Jährige bereits mehrfach mit dem Gesetz aneinandergeraten. Lehmann war im Dezember 2023 in erster Instanz vor dem Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs verurteilt worden. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro, zahlbar in 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro, aufgebrummt. Lehmann soll unter anderem mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt haben. In dem sogenannten Kettensägen-Prozess legte Lehmann jedoch Berufung ein, sodass sich die nächste Instanz, das Landgericht München, noch einmal mit dem Fall befassen muss. Das Verfahren dort beginnt am Freitag.

Quelle: ntv.de, lme

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