Jetzt aber wirklich ... Rapper Gzuz muss ins Gefängnis
14.09.2022, 16:00 Uhr
Der Rapper Gzuz im März im Gerichtssaal des Strafjustizgebäudes in Hamburg.
(Foto: Ulrich Perrey/dpa/Archivbild)
Vor sechs Monaten verurteilt ein Gericht Gzuz zu mehreren Monaten Haft, doch die Anwälte des Hamburgers gehen mal wieder in Revision. Die wird nun als unbegründet verworfen. Der 187-Strassenbande-Rapper muss also tatsächlich hinter Gitter.
Der Hamburger Rapper Gzuz muss für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. Das teilte das Hamburger Oberlandesgericht mit. "Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, sodass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde", teilte das Gericht mit.
Das Landgericht Hamburg hatte den Frontmann der Band 187 Strassenbande vor einem halben Jahr zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro. Das Gericht sprach den 34-Jährigen, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.
Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft.
Mehrfach Berufung eingelegt
Schon im September 2020 war Klauß vom Amtsgericht Hamburg wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz, versuchtem Diebstahl und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Er legte dagegen Berufung ein. Immer wieder bestritt der 33-Jährige, die in seiner Wohnung gefundenen Drogen besessen zu haben. Auch die bei einer anderen Durchsuchung in Halstenbek bei Hamburg entdeckten Waffen hätten nicht ihm gehört, sondern seinem Schwiegervater. Den Vorwurf des versuchten Diebstahls wies er ebenfalls von sich. Den Schlag ins Gesicht der jungen Frau hingegen gab er zu.
Gerne redet sich Klauß damit heraus, dass es sich bei Gzuz um eine Kunstfigur handele. Ihm seien vor Gericht nicht nur seine Taten, sondern seine Musik und sein ganzes Leben vorgehalten worden, beklagte sich der Musiker im Januar. Die Rap-Songs gäben nicht seine Einstellung wider. In der Musik gehe es um Tabubrüche und eine Flucht aus der Welt der Regeln. "Es handelt sich um Kunst, und ich spiele damit", ließ er von seinen Anwälten erklären. Wann er die nun sehr reale Haftstrafe antreten muss, ist noch unklar.
Quelle: ntv.de, nan/dpa