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"Bedrohliche Bewegung" Sender: Joost Klein hat Kamerafrau nicht berührt

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Der ESC-Ausschluss von Joost Klein sorgt in seiner Heimat für Unverständnis. Der niederländische Fernsehsender AVROTROS äußert sich nun detaillierter zu dem Vorfall, der zur Disqualifikation des Sängers geführt hat.

Das Finale des Eurovision Song Contest (ESC) wird ohne den niederländischen Kandidaten Joost Klein stattfinden. Der Sänger wurde von dem Musikwettbewerb ausgeschlossen, weil er ein weibliches Mitglied des Produktionsteams bedroht haben soll. Der teilnehmende niederländische Fernsehsender AVROTROS nannte die Disqualifizierung von Joost "unverhältnismäßig". Man sei "schockiert über die Entscheidung" der Europäischen Rundfunkunion (EBU). Nun äußerte sich der Sender noch einmal detailliert.

"Nach dem Auftritt am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Zwischenfall. Entgegen klarer Absprachen wurde Joost gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und in den Green Room eilen musste", teilte AVROTROS auf Twitter mit. "Zu diesem Zeitpunkt hat Joost wiederholt darauf hingewiesen, dass er nicht gefilmt werden möchte. Dies wurde nicht beachtet. Dies führte dazu, dass Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte. Dabei hat Joost die Kamerafrau nicht berührt."

Man habe sich ausgiebig mit der EBU beraten und mehrere Lösungen vorgeschlagen, heißt es in dem Statement weiter. Trotzdem habe die EBU beschlossen, Joost Klein zu disqualifizieren. "Unserer Meinung nach ist der Ausschluss nicht verhältnismäßig zu diesem Vorfall." Man sei "enttäuscht und bestürzt" über die Entscheidung. "Was Joost den Niederlanden und Europa gebracht hat, hätte nicht so enden dürfen", so AVROTROS.

Wegen des Vorfalls sind auch die schwedischen Behörden involviert. Einem Mann würden Drohungen gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Veranstaltungsorts Malmö Arena vorgeworfen, teilte eine Polizeisprecherin mit. Laut der niederländischen Zeitung "De Telegraaf" sind die polizeilichen Ermittlungen inzwischen abgeschlossen. Demnach liegen die Ergebnisse nun bei der Staatsanwaltschaft, die weiter prüft, ob Klein strafrechtlich verfolgt werden soll. Die Prüfung werde einige Wochen in Anspruch nehmen, so ein Polizeisprecher.

Quelle: ntv.de, jpe

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