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Sprecherin: "Falsche Begründung"Spanisches Gericht soll Ulmen-Anwälten im Fall Collien Fernandes widersprechen

31.03.2026, 08:38 Uhr
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Die von Collien Fernandes erhobenen Vorwürfe gegen Christian Ulmen beschäftigen auch die deutschen Behörden. (Foto: WireImage)

Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen sexualisierte digitale Gewalt vor. Sie will erreichen, dass gegen ihn in Spanien Anklage erhoben wird. Nun äußert sich das zuständige Bezirksgericht zu Ausführungen der Ulmen-Anwälte.

Das zuständige Bezirksgericht in Palma de Mallorca soll im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Schauspieler Christian Ulmen einer Darstellung seiner Anwälte widersprochen haben. Wie der "Spiegel" unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin berichtet, ist die von seinem Rechtsbeistand genannte Begründung zur Aussetzung des Verfahrens an dem spanischen Gericht falsch. Die Richterin, die in diesem Verfahren ermittelt, müsse noch entscheiden, ob die Ermittlungen in Spanien oder in Deutschland durchgeführt werden sollen. Nur aus diesem Grund sei das Verfahren derzeit ausgesetzt, wird die Sprecherin im Bericht zitiert. In wenigen Tagen werde eine Entscheidung fallen, heißt es.

In der vergangenen Woche teilte Christian Schertz, der Anwalt von Christian Ulmen, in einer Stellungnahme mit, das Verfahren auf Mallorca sei "ausgesetzt" worden, da es "an einer wesentlichen Voraussetzung für die Fortsetzung" fehle. Zudem habe Collien Fernandes "die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt." Auch "sämtliche Ermittlungshandlungen" seien damit ausgesetzt, teilte Ulmens Rechtsbeistand mit. Diese Angaben widersprechen laut "Spiegel" den über eine Anfrage eingeholten Aussagen des Bezirksgerichts in Palma.

Hintergrund ist der Fall von Collien Fernandes. Die Schauspielerin und Moderatorin erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren früheren Ehemann Christian Ulmen und hat Ende 2025 in Spanien Anzeige gegen ihn erstattet. Fernandes beschuldigt Ulmen unter anderem, auf sozialen Medien täuschend echt aussehende Fakeprofile von ihr erstellt und darüber "Hunderte von Männern" kontaktiert zu haben. Ulmen soll sich als Fernandes ausgegeben und mit einigen Männern sexuelle Gespräche geführt sowie erotische Bilder und Videos verschickt haben. Das Gericht in Palma leitete daraufhin Vorermittlungen ein, der "Spiegel" hatte zuerst über den Fall berichtet.

Den Vorwurf der Ulmen-Anwälte, wonach Fernandes es versäumt habe, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, wies laut "Spiegel" auch ihr spanischer Anwalt, Jorge Agüero Lafora, als "eine reine Verteidigungsstrategie" zurück. Seinen Angaben zufolge gebe es mehrere Gründe dafür, das Verfahren auf Palma de Mallorca durchzuführen. Mutmaßliche Straftaten seien dort begangen worden, zudem hätten sowohl Ulmen als auch Fernandes einen Wohnsitz in Spanien.

Indes haben Ulmens Anwälte sich am Montagabend mit einer presserechtlichen Information auf X zu den Ermittlungen in Spanien geäußert. Man habe "die Information erhalten, dass die Staatsanwaltschaft Palma de Mallorca beantragt hat, die fehlende Zuständigkeit der spanischen Gerichte für die von Frau Fernandes angezeigten Sachverhalte festzustellen und das Verfahren nach Deutschland abzugeben". Die Behörden in Spanien haben die Einstellung des Verfahrens bislang nicht bestätigt.

"Ein System, das nicht funktioniert"

"Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, in Spanien zu klagen", sagte Fernandes im Gespräch mit Tagesschau24. "Ich habe das Gefühl, dass wir ein System haben, das nicht funktioniert." In Spanien seien die Rechte von Frauen deutlich besser als in Deutschland geschützt. Das betreffe nicht nur digitale, sondern auch häusliche Gewalt. In der Anzeige, die Fernandes Ende 2025 in Spanien erstattete, wirft sie Ulmen unter anderem Anmaßung des Personenstandes, öffentliche Beleidigung und Körperverletzung vor.

"Wir werden dafür kämpfen, dass sämtliche Delikte in Spanien untersucht werden", sagte Lafora dem "Spiegel". "Wir glauben, dass es unserer Mandantin zusteht, sich für den Rechtsweg in Spanien zu entscheiden".

Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung hinsichtlich aller Vorwürfe. Der "Spiegel" habe ihm einen umfangreichen Fragenkatalog zu den Vorwürfen geschickt, berichtet das Medium selbst. Er habe sich nicht dazu geäußert. Ulmens Anwälte sollen dem "Spiegel" ein Hintergrundgespräch angeboten haben, das vor der Veröffentlichung des Artikels stattgefunden habe. Die Juristen seien dabei auf einen Teil der Vorwürfe gegen Ulmen eingegangen. Zuvor sollen sie es allerdings zur Bedingung gemacht haben, dass nicht über ihre Einlassungen berichtet werden darf.

Verfahren auch in Deutschland

Die Anwälte, die Ulmen seit der Veröffentlichung des "Spiegels" in der vergangenen Woche vertreten, sprechen im Zusammenhang mit den Vorwürfen von "unwahren Tatsachen". Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung über seinen Mandanten an, bei der es sich "in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung" handle. Es würden "unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet". Auch hat Schertz sich zu Deepfake-Vorwürfen gegen seinen Mandanten geäußert und diese zurückgewiesen. Zudem sei es zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen oder Bedrohungen durch Ulmen gekommen. Fernandes äußerte sich ihrerseits über ihr Instagram-Profil und widersprach dieser Darstellung deutlich.

Die von Fernandes erhobenen Vorwürfe beschäftigen nun auch wieder die deutschen Behörden. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat das zunächst eingestellte Verfahren inzwischen wieder aufgenommen. Dies sei nach "Prüfung der Medienveröffentlichungen" geschehen, teilte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow mit. Laut einem Behördensprecher könne ein Anfangsverdacht gegen Ulmen bejaht werden.

Quelle: ntv.de, gut

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