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"System, das nicht funktioniert"Collien Fernandes bezeichnet Deutschland als "Täterparadies"

20.03.2026, 22:00 Uhr
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"Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, in Spanien zu klagen", sagt Fernandes. (Foto: picture alliance/dpa)

Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. In einem Interview kritisiert die Moderatorin die Rechtslage in Deutschland und erklärt, warum sie in Spanien ihre rechtlichen Schritte eingeleitet hat.

Moderatorin Collien Fernandes hat in einem Interview der deutschen Justiz bei Fällen von häuslicher und digitaler Gewalt Versagen vorgeworfen und Deutschland als "Täterparadies" bezeichnet. "Ich habe das Gefühl, dass wir ein System haben, das nicht funktioniert", sagte die 44-Jährige im Gespräch mit Tagesschau24. "Daran muss sich etwas ändern. Warum soll ich etwas zur Anzeige bringen, wenn am Ende nichts dabei herumkommt?"

Fernandes hatte ihren Ex-Mann Christian Ulmen angezeigt, weil er jahrelang Fake-Accounts in ihrem Namen erstellt haben soll. Über die sollen Fake-Nacktbilder und KI-generierte Sexvideos der früheren Viva-Moderatorin verbreitet worden sein. Zuerst berichtete der "Spiegel" über die Vorwürfe.

"Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, in Spanien zu klagen", sagte Fernandes über ihren eigenen Fall. In Spanien seien die Rechte von Frauen deutlich besser als in Deutschland. Das betreffe nicht nur die digitale Gewalt, sondern auch die häusliche Gewalt. "Gerade in den letzten Jahren hat sich da einiges getan in der Gesetzeslage." Mit der Kenntnis darüber, wer der Täter sei, habe man auch erfahren, dass der Tatort in Spanien gewesen sei. Der Täter habe seinen Hauptwohnsitz in Spanien.

Aktuell werde aber darüber verhandelt, ob Spanien oder Deutschland für ihren Fall zuständig sei. Laut Fernandes habe der Täter ein umfangreiches Schreiben vorgelegt, in dem es darum gehe, dass die deutsche Justiz den Fall übernehmen solle. "Das zeigt, dass Deutschland ein absolutes Täterparadies ist." In Deutschland herrsche für Opfer eine große Schutzlücke.

Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt nennt die "Spiegel"-Berichterstattung rechtswidrig. Es handele sich "in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung". Zudem würden "unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet".

Quelle: ntv.de, jpe

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