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Vorwürfe von Collien FernandesJetzt wird auch in Deutschland gegen Christian Ulmen ermittelt

27.03.2026, 14:51 Uhr
Moderatorin-Collien-Ulmen-Fernandes-kommt-zur-Gala-und-Verleihung-des-Deutschen-Fernsehpreis-in-Koeln
Ihre Anzeige von 2024 beschäftigt nun wieder die deutschen Ermittler: Collien Fernandes. (Foto: IMAGO/Horst Galuschka)

Bereits 2024 erstattet Collien Fernandes in Deutschland Anzeige gegen Unbekannt wegen der Online-Machenschaften in ihrem Namen. Doch die Ermittlungen werden gut ein halbes Jahr später eingestellt. Jetzt werden sie wieder aufgenommen - konkret gegen Christian Ulmen.

Die von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes erhobenen Vorwürfe beschäftigen nun auch wieder die deutschen Behörden. Nachdem die 44-Jährige bereits 2024 Strafanzeige gegen Unbekannt in Deutschland erstattet hatte, hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein die im Juni zunächst eingestellten Ermittlungen nun wieder aufgenommen. Dies sei nach "Prüfung der Medienveröffentlichungen" geschehen, teilte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow mit.

Es sollten sich nun weitere Prüfungen in der Sache anschließen, sagte Müller-Rakow. In einer Mitteilung des Oberstaatsanwalts wurde präzisiert: Die Ermittlungen seien im Juni eingestellt worden, weil damals "Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters" gefehlt hätten. Inzwischen sei es aber "zu umfangreicher Berichterstattung der Zeitschrift 'Der Spiegel' gekommen, in der die Anzeigende im Zusammenhang mit der von ihr erstatteten Strafanzeige Vorwürfe gegen ihren Ex-Ehemann erhebt". Damit wird auf den in der vergangenen Woche erschienenen Magazin-Artikel Bezug genommen, in dem Fernandes erstmals konkret Christian Ulmen beschuldigt hatte, mit dem sie von 2011 bis Februar 2026 verheiratet war.

Die Auswertung des "Spiegel"-Berichts habe "zur Bejahung eines Anfangsverdachts gegen die von der Anzeigenden genannte Person geführt. Daher sind in dem eingestellten Verfahren die Ermittlungen wieder aufgenommen worden und richten sich nunmehr gegen die benannte Person", so die Staatsanwaltschaft, ohne Ulmens Namen konkret zu nennen.

Das Verfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Bei einer Verurteilung drohten bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Ob noch weitere Straftatbestände in Betracht kämen, werde geprüft. "Es wird darauf hingewiesen, dass zugunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt. Weitere Auskünfte zum Fortgang dieses Verfahrens werden aktuell nicht gegeben", unterstrich Müller-Rakow zudem.

Auch in Spanien läuft Verfahren

Nach früheren Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte Fernandes im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, da durch eine unbekannte Person ein Fake-Account von ihr erstellt worden sei. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, "weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist", sagte Müller-Rakow.

Sie sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei, sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte im "Tagesspiegel" dieser Darstellung widersprochen - bei ihr habe sich niemand mit der Bitte um Unterlagen gemeldet.

In den vergangenen Tagen gab es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen - und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt.

Fernandes hat inzwischen auch auf Mallorca Anzeige erstattet - diesmal konkret gegen Christian Ulmen. Dies bestätigte eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte sie am 19. März.

Wie von Müller-Rakow betont, gilt für Ulmen die Unschuldsvermutung. Ulmens Anwalt kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung über seinen Mandanten an, bei der es sich "in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung" handle. Zudem würden "unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet".

Quelle: ntv.de, vpr/dpa

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