Fristlose Kündigung erlaubt Dienst-Handy privat genutzt
11.03.2005, 18:26 UhrWer sein Dienst-Handy übermäßig für private Zwecke nutzt, kann die fristlose Kündigung riskieren. Ein vor allem im Außendienst tätiger Bankangestellter hatte sein Dienst-Handy fast ausschließlich für private Zwecke genutzt und damit in vier Monaten Kosten in Höhe von rund 1.700 Euro verursacht. Er wurde entlassen.
Die Kündigung wollte er nicht anerkennen und machte gerichtlich geltend, nicht abgemahnt worden zu sein. Auch sei ihm der private Gebrauch des Dienst-Handys nicht ausdrücklich verboten gewesen.
Das Gericht stellte laut der Deutschen Anwaltsauskunft fest, dass der Umfang der privaten Telefonate nicht dem von der Bank geduldeten geringen Umfang entsprochen hätte, so dass der Angestellte vertragswidrig gehandelt hatte. Die Bank war deshalb ausnahmsweise zum Ausspruch der Kündigung berechtigt, ohne ihren Angestellten vorher abgemahnt zu haben, so die Richter.
Quelle: ntv.de