Technik

Gericht sieht Irreführung Handy-Kleingedrucktes zu klein

Mobilfunkanbieter müssen künftig ihr Kleingedrucktes größer schreiben.

Dies hat das Landgericht Bonn in einem Prozess gegen die Deutsche Telekom entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherschützer. Stein des Anstoßes waren zwei Werbebroschüren aus dem Jahr 2005, auf denen für Handys geworben wurde. Die Sonderangebote waren jedoch immer mit komplizierten Telefontarifen gekoppelt, die im "Kleingedruckten" versteckt wurden. Nach Ansicht der Richter müssen Leser "über sehr scharfe Augen verfügen", um die winzigen Fußnoten in der Schriftgröße 4,5 Punkt überhaupt entziffern zu können.

Für einen potenziellen Käufer aber sei die Wahrnehmung des Kleingedruckten allein deswegen schon wichtig, weil sich erst hier der tatsächlich zu zahlende Endpreis erschließe. In der Ausgestaltung des Werbeprospekts liege eine "Irreführung" des Nutzers, das Transparenzgebot sei missachtet worden.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen