Urteil gegen Musikpiraterie Kontrollverlust verboten
24.09.2007, 15:09 UhrDas Oberlandesgericht Köln hat Musikurhebern in ihrem Kampf gegen die Online Piraterie mit einem Urteil den Rücken gestärkt.
Die Richter entschieden, dass die Betreiber von Speicherplätzen im Internet urheberrechtlich geschützte Werke von ihrem Server entfernen müssen, sobald sie von konkreten Rechtsverletzungen erfahren. Das Oberlandesgericht verbietet Anbietern somit, bestimmte Musikwerke auf ihren Internetseiten öffentlich zugänglich zu machen, wenn sie urheberrechtliche Verletzungen nicht kontrollieren und unterbinden können (Aktenzeichen: 6 U 86/07; 6 U10007).
Die weltweit größte Autorengesellschaft für Musikwerke, die GEMA in München, bezeichnete das Urteil als einen "bahnbrechenden Erfolg". Die Speicherplatzanbieter könnten sich nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Angebote berufen, erklärte der GEMA-Vorstandschef Harald Heker. Die Inhaber von Rechten hätten jetzt ein zusätzliches Instrument, gegen illegale Nutzungen ihrer Werke vorzugehen. Die GEMA hatte die Seitenbetreiber www.rapidshare.de und www.rapidshare.com abgemahnt, unter anderem weil auf ihren Servern geschützte Musiktitel der Gruppen Tokio Hotel und Silbermond abrufbar waren.
Quelle: ntv.de