Technik

Kosten versteckt angegeben Surferin muss nicht zahlen

Eine Internetnutzerin muss nach einem Urteil des Amtsgerichts München nicht für die Berechnung ihrer Lebenserwartung auf einer Internet-Seite zahlen. Dem Besucher des Angebots würden die Kosten zunächst bewusst vorenthalten, erklärte die Richterin.

Besucher der Seite würden mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen werde, hieß es in dem Urteil. Sie könnten sich ohne weiteres anmelden, ohne die Mitteilung über den Preis von 30 Euro, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben.

Die genaue Regelung zu den Kosten stand in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei der für die Leistung verlangten Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederum müsse nicht damit gerechnet werden, dass die Zahlungspflicht gerade hier versteckt sei. Insgesamt sei die Regelung zur Kostenpflicht so ungewöhnlich und überraschend platziert, dass sie unwirksam sei.

Die Betreiberin des Angebots hatte die Nutzerin verklagt, als diese für die Berechnung ihrer Lebenserwartung nicht zahlte. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: 161 C 23695/06).

Quelle: ntv.de

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