"Abo-Falle" im Kleingedruckten Widerruf rechtens
13.03.2007, 11:48 UhrInternetnutzer müssen versteckte Abo-Kosten von Angeboten wie einem Online-Test der Lebenserwartung nicht zahlen. Anbieter dürften kein Geld für Leistungen verlangen, die objektiv nicht erbracht werden können, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig mit. Zudem dürften Hinweise über Kosten nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
Bei "Abo-Fallen" wie dem Lebenserwartungstest erfahren Nutzer nach Angaben der Verbraucherschützer erst im Kleingedruckten, dass das Angebot ein kostenpflichtiges Zwei-Jahres-Abo umfasst. Die Verbraucherzentrale beruft sich auf Urteile des Land-und Amtsgerichts München (Az. 30 S 10495/06 und Az. 161 C 23695/06).
Betroffene könnten den Abschluss derartiger Abo-Verträge daher widerrufen, heißt es weiter. Des Weiteren sollten Surfer stets genau hinschauen, bevor sie sich für die Nutzung von Online-Diensten registrieren. Auch sei es als Nachweis ratsam, stets Ausdrucke der Internetseite anzufertigen und gesendete sowie empfangene E-Mails zu speichern.
Quelle: ntv.de