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BGH gibt Klage gegen Google recht Autocomplete verletzt Persönlichkeitsrechte

Kann man sich gegen unangenehme Suchvorschläge in Google und Co. wehren? Der BGH sagt ja und bestätigt damit einen Unternehmer, der meint, die automatische Vervollständigung verletze sein Persönlichkeitsrecht. Sein Name wurde von der Suchmaschine automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt. Auch Bettina Wulff, die wegen Ergänzungen wie "Escort" und "Rotlicht" gegen Google geklagt hat, dürfte mit dem Urteil nun gute Chancen haben, Recht zu bekommen.
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