
23.05.2021 11:09 Uhr – 01:47 min
Nach Gerichtsurteil in Frankreich TÜV muss für minderwertige Brustimplantate zahlen
Etwa zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate des Hersteller PIP bekommen Tausende Opfer recht. Ein französisches Gericht bestätigt nun die Haftung des TÜV Rheinland, der die Implantate für unbedenklich erklärt hatte, obwohl sie billiges Industriesilikon enthielten.