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Schmidt-Denker zu Ausgangssperren "Urteil fällt, wenn Klagegrund nicht mehr existent ist"

Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die in der Bundesnotbremse festgelegte nächtliche Ausgangssperre ab. Ob die Beschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soll nun ein Hauptverfahren klären. Was das bedeutet, erläutert ntv-Reporter Holger Schmidt-Denker.
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