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Gratwanderung für AutofahrerDashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig

15.05.2018, 15:00 Uhr

Der Bundesgerichtshof erlaubt die Verwendung von montierten Autokameras zur Aufklärung von Unfällen vor Gericht. Das Urteil sorgt bei Autofahrern für Verwirrung. Denn: Wer die Dashcam im Straßenverkehr laufen lässt, riskiert weiterhin eine Strafe.

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