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BGH urteilt über digitalen Nachlass Erben dürfen Facebook-Konto einsehen

Ob Facebook, Twitter oder Instagram - viele Menschen sind auf zahlreichen Sozialen Netzwerken vertreten und hinterlassen nach ihrem Tod massive Datenmengen. Wer auf diese weiter zugreifen darf, entscheidet nun der Bundesgerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil.
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