Video

BGH urteilt über digitalen NachlassErben dürfen Facebook-Konto einsehen
12.07.2018, 15:53 UhrOb Facebook, Twitter oder Instagram - viele Menschen sind auf zahlreichen Sozialen Netzwerken vertreten und hinterlassen nach ihrem Tod massive Datenmengen. Wer auf diese weiter zugreifen darf, entscheidet nun der Bundesgerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil.
Topvideos