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BGH-Urteil zu Fahndungsmethode Polizei darf Zufallskontrolle vortäuschen

Der Bundesgerichtshof (BGH) billigt einen unter Drogenfahndern beliebten Trick bei der Jagd nach Drogenkurieren: Die Kriminalisten dürfen grundsätzlich Drogentransporter ohne richterlichen Beschluss durch die Verkehrspolizei anhalten und dabei "zufällig" gefunden Drogen beschlagnahmen lassen. Geklagt hat ein Dealer, in dessen Auto mehrere Kilo Kokain gefunden wurden.
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