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Airline haftet unbeschränktErste Zahlungen an Angehörige erfolgen zeitnah

27.03.2015, 11:47 Uhr

Eigentlich gibt es eine geregelte Grenze, bis zu dieser eine Fluggesellschaft für entstandene Schäden haften muss. Im Fall des Fluges 4U9525 tritt sie jedoch nicht in Kraft, da der Copilot die Maschine absichtlich abstürzen ließ. Die genaue Höhe von Entschädigungszahlungen muss noch festgelegt werden, erfolgt jedoch zeitnah.

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