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Nur in Ausnahmen erlaubt Gericht verbietet Überwachung von Angestellten

Am Arbeitsrechner shoppen oder mal schnell die privaten E-Mails checken: Angestellte, die während der Arbeitszeit ihr eigenes Süppchen kochen, machen sich nicht nur beim Chef unbeliebt, sondern liefern oft auch einen Kündigungsgrund. Deshalb aber Mitarbeiter, vor allem heimlich, zu überwachen, ist unzulässig - entscheidet das Bundesarbeitsgericht.
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