Politik

"Bestechlichkeit und Geldwäsche" Immunität aufgehoben - Razzia bei AfD-Politiker Krah

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Ein Mitarbeiter Krahs steht derzeit wegen Spionage für China vor Gericht. Nun steht auch er im Visier der Ermittler.

Ein Mitarbeiter Krahs steht derzeit wegen Spionage für China vor Gericht. Nun steht auch er im Visier der Ermittler.

(Foto: picture alliance/dpa)

Maximilian Krah wird vorgeworfen, Geld aus chinesischen Quellen erhalten zu haben, während er Europaabgeordneter für die AfD war. Nun hebt der Bundestag seine Immunität auf. Ermittlungsbehörden untersuchen direkt Wohnungen und Büros des Abgeordneten.

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Politikers Maximilian Krah aufgehoben und gerichtlich angeordnete Durchsuchungen und Beschlagnahmungen genehmigt. Einem entsprechenden Antrag hatte das Plenum zugestimmt.

Im Anschluss wurden Büroräume des Beschuldigten im Deutschen Bundestag in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden und - mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz - in Brüssel durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Die Durchsuchungen waren vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden.

Ermittlungen in Dresden

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen den AfD-Politiker Krah eröffnet. Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Die Behörde will nun ermitteln, ob "genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist." Krah hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, ist derzeit aber nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Derzeit steht ein ehemaliger und langjähriger Mitarbeiter Krahs wegen des Vorwurfs der Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in Dresden vor Gericht. Dem Angeklagten wirft der Generalbundesanwalt vor, als Assistent in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht zu haben.

Krah hatte in der Vorwoche als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit oder der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben. Bei einer Frage zu möglichen Zahlungen des Angeklagten an ihn machte Krah Gebrauch von seinem diesbezüglichen Zeugnisverweigerungsrecht.

Quelle: ntv.de, toh/dpa/rts

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