Panorama

Zwei Tote, mehrere Verletzte33-Jähriger nach Todesfahrt in Leipzig angeklagt

28.08.2026, 10:00 Uhr
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Sachsens Ministerpräsident Kretschmer legt nach der Amokfahrt Blumen am Gedenkort auf dem Augustusplatz in Leipzig nieder. (Foto: picture alliance/dpa)

Anfang Mai rast Jeffrey K. in der Leipziger Innenstadt durch eine Fußgängerzone. Zwei Menschen kommen ums Leben. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in Dutzenden Fällen.

Knapp vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 33-jährigen Jeffrey K. erhoben. Der Vorwurf lautet auf zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagte.

Zudem werde dem Deutschen der schwere gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen vorgeworfen. Über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Beginn der Verhandlung muss das Landgericht Leipzig entscheiden. 

Anfang Mai war K. in Leipzig mit seinem Wagen durch eine belebte Fußgängerzone gerast und hatte mehrere Menschen mit seinem Auto erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben, sechs Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden verletzt - ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau schwer.

Zu den Hintergründen und Motiven der Tat gibt es keine Angaben. Zuvor hatten die Ermittler aber bereits mitgeteilt, dass keine Hinweise auf ein politisches oder religiöses Motiv vorliegen.

K. war nach der Tat in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert worden. Es werde eine Aufhebung der Unterbringung und ein Haftbefehl gegen den 33-Jährigen beantragt, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Grund sei, dass das vorläufige schriftliche Gutachten des forensisch-psychiatrischen Gutachters keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit ergeben habe.

Den Ermittlern zufolge war K. wenige Tage vor der Amokfahrt in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung. Wie das Sozialministerium in Dresden bestätigte, hatte er sich auf eigenen Wunsch freiwillig in der Klinik aufgehalten und war Ende April entlassen worden.

Er war auch schon polizeilich aufgefallen, unter anderem wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte im sozialen Umfeld. Dabei handelte es sich um Vorfälle ohne körperliche Gewalt, etwa Beleidigungen oder Herabwürdigungen. 

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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