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Sexualisierte Gewalt Arzt muss wegen Vergewaltigung von Patientinnen ins Gefängnis

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

(Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Ein Kardiologe aus Aschaffenburg vergeht sich an Patientinnen und filmt eine Frau heimlich unter deren Rock. Dafür wird er zu einer Haftstrafe verurteilt. Zudem erhält er ein dreijähriges Berufsverbot - allerdings nur hinsichtlich der Behandlung von Frauen.

Das Landgericht im bayerischen Aschaffenburg hat einen Kardiologen aus Bayern wegen Vergewaltigung zweier Patientinnen, sexuellen Missbrauchs und heimlich aufgenommener Videos zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Zudem darf der Mann für drei Jahre nicht mehr als Arzt für Patientinnen arbeiten, wie das Landgericht mitteilte. Der Prozess hatte teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Arzt vor, im April 2021 bei einer Ultraschalluntersuchung seine Hand in die Unterhose einer Patientin geführt zu haben und mit zwei Fingern in sie eingedrungen zu sein. Diese sexuellen Handlungen habe er gegen den Willen der Patientin ausgeführt. Die Frau sei von der sexuellen Handlung so überrascht gewesen, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, sich dagegen zu wehren. Behandelt hat er die Frau wegen Herzbeschwerden. Die Untersuchung am Unterleib war nach Aussage eines Gutachters medizinisch nicht notwendig.

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Eine weitere Patientin musste im September vorigen Jahres gegen ihren Willen dem Kardiologen in den Schritt fassen. Zudem berührte der Arzt die Frau laut Anklage in ihrem Intimbereich und drang mit einem Finger in sie ein. Einem dritten Opfer filmte der Angeklagte bei einem Gespräch in der Praxis mit seinem Smartphone heimlich unter den Rock. Die Frau war als Außendienstmitarbeiterin eines Labors in seiner Praxis.

Der Angeklagte habe die vorgeworfenen Taten im Prozess gestanden, erklärte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann unter anderem wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, und ein fünfjähriges Berufsverbot als Arzt für die Behandlung von Patientinnen beantragt. Seine Verteidigung plädierte dahingegen auf zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Quelle: ntv.de, mes/AFP/dpa

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