Fahnder in Bayern und Berlin Autos nach Russland verkauft: Frau aus Belarus festgenommen
12.03.2025, 14:24 Uhr Artikel anhören
Eine Hauptverdächtige wurde festgenommen, fünf Fahrzeuge sichergestellt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Seit der russischen Invasion in der Ukraine verhängt die EU zahlreiche Sanktionen. So dürfen auch keine Autos mehr exportiert werden. Eine Belarussin in Berlin hält sich offenbar nicht daran und macht Millionen. Ermittler nehmen sie nun fest. Ihr Trick geht nicht auf.
Weil sie wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen gegen Russland missachtet haben soll, ist eine 46-Jährige bei Durchsuchungen in Bayern und Berlin festgenommen worden. Es wurden zudem fünf Fahrzeuge sichergestellt, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg ermittelt die Behörde gegen die Frau aus Belarus und zwei mutmaßliche Komplizen. Nach den bisherigen Ermittlungen geht es um 192 Autos im Wert von insgesamt rund 21,4 Millionen Euro.
Laut Staatsanwaltschaft soll das Trio seit dem 5. April 2022 zahlreiche Autos nach Russland exportiert haben. Dies ist nach einer EU-Verordnung seit dem 15. März 2022 als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine bei Luxusgütern wie Autos ab einem Wert von 50.000 Euro untersagt, seit dem 24. Juni 2023 unabhängig vom Wert der Fahrzeuge.
Autos kommen über Umweg nach Russland
Um diese Regelung zu umgehen, soll die Autohändlerin den Anschein erweckt haben, der Export der Fahrzeuge erfolge nach Belarus, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan. Tatsächlich erfolgte die Zulassung der Autos aber nach den Ermittlungen unmittelbar in Russland. 186 Fahrzeuge sollen so entgegen den Sanktionen dort gelandet sein.
Bei den Durchsuchungen in Berlin-Spandau und im bayrischen Landkreis Landshut waren laut Staatsanwaltschaft etwa 85 Beamte im Einsatz. Gegen die beschuldigte 46-Jährige lag den Angaben nach ein Haftbefehl vor, der demnach vollstreckt wurde. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht Fluchtgefahr. Die Frau soll in Kürze einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser muss entscheiden, ob sie in Untersuchungshaft kommt.
Quelle: ntv.de, als/dpa