340.000 Euro von Kunden gestohlen Bank-Azubi soll vier Jahre in Haft
18.06.2013, 21:12 Uhr
An Geldautomaten in verschiedenen Städten heben die Täter mit gestohlenen EC-Karten Geld ab.
(Foto: picture alliance / dpa)
Zusammen mit internationalen Komplizen bestiehlt ein ehemaliger Mitarbeiter Kunden der Commerzbank um mehrere Hunderttausend Euro. Dafür drohen dem 24-Jährigen nun mehrere Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Mit dem geklauten Geld leistet sich die Bande vor der Festnahme allerdings noch extravagante Späße.
Der Angeklagte leistete sich von dem gestohlenen Geld unter anderem einen 3er-BMW mit personalisiertem Kennzeichen.
(Foto: picture-alliance / dpa)
Ein ehemaliger Auszubildender der Commerzbank soll fast 340.000 Euro von Kundenkonten abgezweigt haben und kommt dafür entsprechend des Willens der Staatsanwaltschaft für vier Jahre in Haft. Zusammen mit einigen Komplizen hatte der Azubi Geld von Konten "abgeräumt", wie er gegenüber dem Mannheimer Landgericht in einem umfassenden Geständnis zugab. Der zuständige Staatsanwalt Peter Lintz sprach von einem "Bankraub 2.0", da sich die Bande über das Internet gefunden und abgesprochen hatte. Die Anklage gegen den Mann und seine Verbündeten lautet daher auf gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug. Angeblich hatte die Bande für das Frühjahr 2010 noch einen weiteren und mit 800.000 Euro deutlich umfangreicheren Beutezug geplant, bevor sie gefasst wurden und ein Geständnis ablegten, wie die "Rhein-Neckar-Zeitung" berichtet.
Die vier Komplizen des 24-Jährigen saßen vor allem in Österreich, kennengelernt habe man sich in "Untergrundforen" im Internet. Bereits kurz nach Beginn seiner Ausbildung in einer Filiale in Hockenheim habe er sich dort "herumgetrieben" und habe schnell Kontakte geknüpft, so Staatsanwalt Lintz. Der Azubi spähte mit sogenannten "Keyloggern" Zugangsdaten von Kollegen aus und kam über neu beantragte Zugänge für Online-Banking und EC-Karten an das Geld. Insgesamt 22 EC-Karten samt Geheimzahlen konnte sich die Bande so aneignen und hob damit vornehmlich nachts und in Motoradkleidung samt Helm in verschiedenen Städten Beträge bis zu 5000 Euro vom Automaten ab.
Anschließend soll der 24-Jährige sich zusammen mit einem Komplizen bei einer Düsseldorfer Bank-Filiale als Mitarbeiter einer EDV-Firma ausgegeben und sich so Zugang zu Kundendaten verschafft haben. Dabei erbeuteten sie noch einmal 160 EC-Karten, mit denen sie den noch größeren jedoch zuvor vereitelten Coup landen wollten.
Beute wurde "verlebt"
Der Tatbeitrag des 24-Jährigen sei laut Staatsanwalt "erheblich". "Ohne seinen Beitrag hätten sie die Taten nicht begehen können", sagte Lintz. Die Verteidigerin beschrieb ihren Mandaten als naiv und unreif, er sei instrumentalisiert worden. "Meinem Mandanten ging es in erster Linie um ein Abenteuer, aber auch um Anerkennung". Sie forderte, die Strafe auf Bewährung auszusetzen. Der Mann gab an, dass ihm wegen des rein virtuellen Ablaufes der Straftat keine Skrupel gekommen seien. Die Bande arbeitete jedoch auch offline und nutzte gefälschte Ausweise und eigens eröffnete Bankfächer in Bayern, an die sie sich die Karten samt Zugangsdaten schicken ließ.
Von dem erbeuteten Geld sei heute nichts mehr übrig. Einer der Angeklagten habe sich für rund 60.000 Euro einen 3er-BMW gekauft, der auf dem Kennzeichen den Zusatz "BR" für "Bankräuber" gehabt haben soll. Der Rest der Beute sei "verlebt" worden, so Staatsanwalt Lintz. Auf die Schliche gekommen waren die Fahnder dem jungen Mann offenbar durch einen Chat-Eintrag bei seinem Komplizen, in dem er sich rühmte bei internen Ermittlungen der Bank nicht erwischt worden zu sein.
Für einen Mitangeklagten, der unter anderem an der mehrfachen Abhebung größerer Summen an Geldautomaten beteiligt war, forderte Lintz zwei Jahre Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidigerin des 26-Jährigen hält eine Bewährungsstrafe zwischen 21 und 24 Monaten für angemessen. Beide Angeklagten beteuerten, dass sie ihre Taten bereuten und baten um Entschuldigung. Das Urteil soll am Dienstag kommender Woche verkündet werden. Den Kunden der Bank entstand bei der Tat kein Schaden, sie wurden entschädigt.
Quelle: ntv.de, bwe/dpa