Panorama

Beckenbauer, Guardiola, Ribéry Bayern-Prominenz will Hoeneß besuchen

Holte Guardiola persönlich nach München: Uli Hoeneß.

Holte Guardiola persönlich nach München: Uli Hoeneß.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Wärter der JVA Landsberg können schon mal Stift und Zettel bereitlegen: Eine bessere Gelegenheit, die Autogramme von gleich drei Bayern-Schwergewichten einzustreichen, werden sie kaum bekommen - wenn die Gefängnisleitung den Besuch denn erlaubt.

Dass die Direktion der Justizvollzugsanstalt Landsberg demnächst einen Roten Teppich im Eingangsbereich auslegt, ist eher unwahrscheinlich. Aus der Luft gegriffen wäre so ein Vorstoß aber nicht, bei all der (Fußball-)Prominenz, die sich im mittlerweile wohl berühmtesten Gefängnis der Bundesrepublik die Klinke in die Hand drückt: Bayern-Chef Karl-Heinz-Rummenigge war schon da, Adidas-Boss Herbert Hainer ebenso, und sogar der bayerische Ex-Ministerpräsident Edmund Stoiber gab sich bereits die Ehre. Seit zwei Monaten sitzt Uli Hoeneß seine Strafe wegen Steuerhinterziehung ab und alle wollen sie schauen, wie es dem berühmtesten Häftling der JVA so ergeht.

Nach "Bild"-Informationen dauert es nicht mehr lang, bis sich die nächste Welle großer Namen in Landsberg ein Stelldichein gibt: Ehrenpräsident Franz Beckenbauer, Bayern-Trainer Pep Guardiola und Mittelfeldspieler Franck Ribéry haben offenbar bereits einen Besuchsantrag gestellt. Alle drei haben eine besondere Beziehung zum ehemaligen Bayern-Präsidenten: Hoeneß überzeugte Guardiola persönlich davon, bei den Bayern anzuheuern, Beckenbauer ist einer der ältesten Weggefährten des ehemaligen Nationalspielers - und Ribéry weiß seit seinem Sex-Skandal selbst, wie es ist, im Kreuzfeuer von Medien und Justiz zu stehen. Damals hielt der Bayern-Boss dem französischen Nationalspieler die Treue.

Ob die drei Bayern-Granden Hoeneß zusammen oder getrennt besuchen, ist indes noch unklar und liegt in der Entscheidungsgewalt der JVA. In Ausnahmefällen sollen Gefangene allerdings Besuchergruppen von bis zu drei Personen empfangen dürfen.

Quelle: ntv.de, jve

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