Panorama

Trotz etlicher Straftaten"Brummi-Andi" bleibt Sicherungsverwahrung erspart

21.01.2019, 19:08 Uhr
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Der angeklagte "Brummi-Andi" sitzt im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger. (Foto: dpa)

Bereits im Alter von zwölf Jahren unternimmt "Brummi-Andi" Spritztouren mit gestohlenen Lastwagen. Bei einer Tour kommt ein Polizist ums Leben. Mittlerweile hat der heute 33-Jährige noch mehr auf dem Kerbholz. Nun sitzt er wieder vor Gericht. Doch das aktuelle Urteil fällt milde aus.

Als Zwölfjähriger unternahm "Brummi-Andi" Spritztouren mit Lastwagen - jetzt ist der Serienstraftäter 33 Jahre alt und noch mal einer Sicherungsverwahrung entgangen. Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu vier Jahren und drei Monaten Haft. 20 Straftaten sahen die Richter als erwiesen an - unter anderem versuchte schwere Brandstiftung, Körperverletzung und Geldfälschung.

Verurteilt wurde er auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Mit hoher Geschwindigkeit sei er in Solingen in einer Wohnstraße unterwegs gewesen. Obwohl ihm ein Auto entgegenkam, sei er wie üblich rabiat und aggressiv und nur auf seine eigenen Belange bedacht gewesen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Obwohl die Fahrerin des anderen Autos noch auf die Bordsteinkante auswich, kam es zur Kollision. Zwei geparkte Autos wurden dabei demoliert.

Die im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängten die Richter nicht. Es wäre noch verfrüht, von einem Hang zu gefährlichen Straftaten zu sprechen, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Beneking. "Ob es so kommen wird, hängt von Ihnen ab. Im Moment ist der Stand aus unserer Sicht nicht da", sagte er. Zuvor hatte schon ein Gutachter keinen krankhaften Hang zu erheblichen oder gefährlichen Straftaten gesehen. "Wir sind der Meinung, Anhaltspunkte für eine gewisse Nachreifung gesehen zu haben. Aber irgendwann ist Schluss mit Jugendlichkeit", sagte Beneking.

72 Straftaten waren in dem Aachener Verfahren angeklagt, von 52 wurde der 33-Jährige freigesprochen - darunter von den schwerwiegenden Vorwürfen Zwangsprostitution und Zuhälterei. Wichtige Zeugen seien unglaubwürdig gewesen, sagte Beneking: "Im Zweifel für den Angeklagten".

Für die Staatsanwältin Tanja Gülicher-Schmitt waren die angeklagten Taten allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Sie hatte für 26 Straftaten mehr als fünf Jahre Haft gefordert. Aus ihrer Sicht sollte der Angeklagte lebenslang keine Fahrerlaubnis mehr bekommen, weil er berauscht und rücksichtslos auf den Straßen unterwegs sei mit der Haltung: "Ich fahre meine 1000 Kilometer im Jahr und kann auch Straßenverkehrsregeln brechen", sagte die Staatsanwältin.

Bereits als Jugendlicher hatte der heute 33-Jährige mit gestohlenen Lastwagen Spritztouren unternommen und dabei im Alter von 14 Jahren einen Polizisten getötet, als er mit einem gestohlenen Lastzug in den Niederlanden eine Straßensperre durchbrach. Dafür hatte ihn das Landgericht Düsseldorf 2001 zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Quelle: kpi/dpa

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