Panorama

Schuldspruch im Fall Kalinka Deutscher soll 15 Jahre in Haft

Dieter K. beim Prozess in Paris.

Dieter K. beim Prozess in Paris.

(Foto: dpa)

Ein französisches Gericht spricht den deutschen Arzt Dieter K. für schuldig, seiner Stieftochter Kalinka 1982 vorsätzlich Gewalt angetan und sie damit unbeabsichtigt getötet zu haben. Es verurteilt ihn zu 15 Jahren Haft. Seine Anwälte wollen in Berufung gehen.

Der deutsche Arzt Dieter K. ist in Paris wegen des Todes seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka Bamberski vor fast 30 Jahren zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Geschworenengericht befand den 76-Jährigen der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Die Verteidiger K.s kündigten an, dass ihr Mandant in Berufung gehen werde.

Kalinka stirbt 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau am Bodensee unter unklaren Umständen (undatiertes Privatfoto).

Kalinka stirbt 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau am Bodensee unter unklaren Umständen (undatiertes Privatfoto).

(Foto: picture alliance / dpa)

Zuvor hatte K. zum Ende des Prozesses seine Unschuld erklärt: "Ich habe Kalinka nie etwas angetan", sagte er. Staatsanwalt Pierre Kramer hatte am Freitagabend 15 Jahre Haft für den deutschen Arzt gefordert. Er warf dem Angeklagten "bewusste Gewaltanwendung vor, die zum Tode führte".

Kalinka war im Juli 1982 tot in ihrem Bett im Haus von K. am Bodensee entdeckt worden. Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski, der seit ihrem Tod für eine Verurteilung K.'s kämpft, ist überzeugt, dass der Angeklagte das Mädchen im Sommer 1982 mit einer Spritze betäubte, dann vergewaltigte und tötete.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

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