Plattenfirma muss Einkünfte offenlegen Elvis-Erben wollen Stück vom Kuchen
18.07.2013, 13:34 Uhr
Für seine Hits soll Elvis nur 1,35 Millionen Dollar bekommen. Heute sind die Songs um das Hundertfache wert.
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Die Songs von Elvis Presley sind Kult - und auch heute noch Millionen wert. Dass der "King of Rock'n'Roll" seine Hits für eine im Nachhinein lächerliche Summe verscherbelte, wurmt seine Rechtsnachfolger. Deswegen ziehen sie vor Gericht.
Im Münchner Prozess um das Millionenerbe von Elvis Presley hat die Firma Elvis Presley Enterprises einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht München entschied, dass die Plattenfirma Arista Music Auskunft darüber geben muss, in welchem Umfang seit April 2008 in Deutschland Elvis-Titel veröffentlicht und verwertet wurden. Auch die damit erzielten Umsätze und Gewinne müssen offengelegt werden.

Elvis-Tochter Lisa Marie gehören 15 Prozent von Elvis Presley Enterprises.
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Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die Elvis Presley Enterprises doch noch Nachzahlungen von der Plattenfirma bekommt. Das Gericht hat den Streitwert auf 3,34 Millionen Euro festgesetzt. Ein Termin für die Schlussentscheidung steht nicht fest.
Hinter der Klage stehen die in Memphis in den USA ansässige Elvis Presley Enterprises, an der Elvis' Tochter Lisa Marie Presley mit 15 Prozent beteiligt ist. Sie verkaufte schon vor Jahren die Mehrheit an der Erbengemeinschaft an den Medienmanager Robert FX Sillerman. Klagegegner Arista gehört zum Sony-Konzern. Die Rechtsnachfolger Presleys werfen dem Plattenlabel vor, die Musiklegende ausgebeutet zu haben und davon bis heute zu profitieren.
Elvis soll nur eine Million Dollar bekommen haben
Die Rechte an all seinen Hits hatte der große Elvis - wohl etwas kurzsichtig - drei Jahre vor seinem Tod im Jahr 1977 an seine Plattenfirma verkauft. Es geht um Songs wie "Jailhouse Rock", "Heartbreak Hotel" oder "Hound Dog". Für mehr als 1000 Songs bekam er damals nur 5,4 Millionen US-Dollar. Die Hälfte des Geldes habe Elvis dann auch noch seinem Manager geben müssen, der die Idee für diesen sogenannten Buyout gehabt habe, teilte das britische Unternehmen Calunius mit. Nach Abzug von Steuern blieben dem "King" von diesem unvorteilhaften Deal in den 70er Jahren nur 1,35 Millionen Dollar übrig - für Lieder, deren Branchenwert inzwischen auf mehr als 130 Millionen Dollar geschätzt wird.
Calunius trägt die Prozesskosten für Elvis Presley Enterprises. Sollte das Gericht zugunsten der Firma entscheiden, wird Calunius an den Nachzahlungen beteiligt, bei Misserfolg bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen.
Der Streit um die Erlöse aus den Hits des 1977 verstorbenen Sängers dauert schon seit fast zwei Jahren an. Ausgangspunkt der Klage war eine Änderung des sogenannten Bestseller-Paragrafen im Jahr 2002. Seitdem muss der Urheber eines Werkes für dessen Nutzung angemessen vergütet werden. Ist die Vergütung zu niedrig, kann diese seither nachträglich angepasst werden.
In dem Fall hatte zuvor das Landgericht München I im November 2011 die Klage der Presley-Nachlassverwalter zurückgewiesen. Damals hieß es in der Begründung des Gerichts, Presley habe sich 1973 "durch einen wirksamen Vertrag für die Nutzung seiner Verwertungsrechte abfinden lassen". Das Landgericht schloss mit einem Lied-Zitat von Elvis aus dem Jahr 1956: "I want money, honey."
Quelle: ntv.de, ame/dpa/AFP