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Strafe zur Bewährung ausgesetztGericht lässt Linksextremistin Lina E. vorzeitig frei

27.05.2026, 15:51 Uhr
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Lina E. war an mehreren, teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis beteiligt. (Foto: picture alliance/dpa)

Zwei Drittel ihrer Haftstrafe hat die Linksextremistin Lina E. verbüßt. Nun darf sie das Gefängnis vorzeitig verlassen. Gegen eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft erklärt das Gericht, was für diese Entscheidung spricht.

Die verurteilte Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung ihrer restlichen Strafe zur Bewährung zurückgewiesen. Der 3. Strafsenat des BGH bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.

Lina E. habe nach einem Gutachten einer kriminalpsychologischen Sachverständigen "eine günstige Prognose", sich in Freiheit zu bewähren, teilte der BGH mit. "Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat."

Das OLG Dresden hatte die aus Kassel stammende Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Das Gericht verurteilte Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Auch drei Mitangeklagte wurden schuldig gesprochen.

Zwei Drittel der Strafe hat die junge Frau inzwischen verbüßt. Das OLG hatte im März entschieden, den Rest zur Bewährung auszusetzen. Das ist jetzt rechtskräftig. Das Straf-Ende war eigentlich auf den 21. Dezember 2027 datiert.

Gute Aussichten auf straffreies Leben

Der BGH wog in seinem Beschluss vom 6. Mai das Pro und Contra einer vorzeitigen Haftentlassung ab. Gegen Lina E. spreche, dass sie "an einer strikten antifaschistischen politischen Einstellung" festhalte und weiterhin Kontakte zu Personen aus ihrem früheren linksextremistischen Umfeld pflege. Zudem habe sie als Zeugin in einem Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Mittäter die Aussage verweigert.

Dennoch habe sie gute Aussichten, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen. Ihre Abwendung von politisch motivierter Gewalt sei kein bloßes Lippenbekenntnis, sondern das "Ergebnis einer echten inneren Abkehr" von ihren früheren Einstellungen. Abgesehen von den Straftaten, wegen derer sie verurteilt wurde, sei sie nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die Bundesrichter hielten Lina E. außerdem zugute, dass sie "tragfähige konkrete Zukunftspläne" habe. "So beabsichtigt sie, ihre vor Antritt der Strafhaft ausgeübte Tätigkeit als Sozialarbeiterin im Bereich der Suchthilfe wieder aufzunehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften mit einer Masterarbeit abzuschließen", heißt es in dem Beschluss.

Am OLG Dresden läuft unterdessen ein weiterer Prozess um die sogenannte Antifa-Ost-Gruppe. Sieben weitere Beschuldigte sind wegen Überfällen auf Personen aus der rechten Szene angeklagt. Das Verfahren ist faktisch die Fortsetzung des Prozesses gegen Lina E.

Quelle: ntv.de, nbr/dpa

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