Gutachten nicht ausreichend Gericht stoppt vorerst Verlegung von Josef Fritzl
11.03.2024, 16:15 Uhr Artikel anhören
Fritzl hielt seine eigene Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies gefangen.
(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Wegen der tausendfachen Vergewaltigung seiner Tochter sitzt Josef Fritzl seit 15 Jahren in Haft. Weil ein Gutachten dem 88-Jährigen eine geringe Gefährlichkeit bescheinigt, soll er in den weniger strengen Regelvollzug verlegt werden. Doch ein Gericht kassiert das Vorhaben.
Die Verlegung des als "Monster von Amstetten" bekannt gewordenen Josef Fritzl vom Maßnahmen- in den Regelvollzug ist vorerst gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien habe entschieden, dass das vorgelegte psychiatrische Gutachten ergänzt werden müsse, teilte der Sprecher des Landgerichts Krems, Ferdinand Schuster, mit. Es gehe konkret um weitere Untersuchungen, die genauer Auskunft über die künftige Gefährlichkeit des 88-Jährigen geben sollten.
Das vorliegende Gutachten hatte eine solche Gefährlichkeit verneint. Fritzl wurde zudem eine Demenz attestiert. Nach der aktualisierten Analyse werde das Landgericht Krems voraussichtlich im April erneut entscheiden. Vor wenigen Wochen hatte es entschieden, dass Fritzl zwar hinter Gitter bleiben müsse, aber unter Auflagen in den weniger strengen Regelvollzug wechseln dürfe.
Der gelernte Elektrotechniker hatte 1984 in der österreichischen Kleinstadt Amstetten seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb.
Fritzl war im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande - er wurde in allen Punkten schuldig gesprochen.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa