Medizinerin verliert Zulassung Haftstrafe für Ärztin wegen falscher Masken-Atteste
02.01.2023, 21:36 Uhr
Mit einem entsprechenden Attest entfällt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske.
(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)
Eine Ärztin darf nicht mehr praktizieren, weil sie Tausenden Patienten zu Unrecht bescheinigt hat, während der Corona-Pandemie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen zu müssen. Ein Gericht verurteilt die Medizinerin auch zu einer Haft- und Geldstrafe.
Nachdem eine Ärztin unrechtmäßig 4247 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie ausstellte, hat ein Gericht die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängte es nach Angaben der Direktorin des Amtsgerichts Weinheim bei Mannheim ein vorläufiges Berufsverbot.
Das Gericht ordnete an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden. Dabei handle es sich um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe.
Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte, hieß es. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. "Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, bek/dpa