Landgericht reduziert Strafe Arzt darf trotz falscher Maskenatteste weiterarbeiten
16.11.2022, 08:56 Uhr
Die Richter rechneten dem Angeklagten positiv an, dass er geständig war.
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Ein Arzt in Niederbayern stellt falsche Masken-Atteste für Kinder aus, ohne sie vorher untersucht zu haben. Ein Gericht verurteilt ihn zu Geld- und Bewährungsstrafe und erlässt in Teilen ein Berufsverbot. Er geht in Berufung, mit Erfolg. Das Landgericht Passau reduziert die Strafe.
Ein Arzt ist in Niederbayern wegen Ausstellens falscher Masken-Atteste zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden. Damit blieben die Richter in dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Passau unter der Forderung des Staatsanwaltes, der auf eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung sowie ein zeitweises Berufsverbot plädiert hatte.
Die Verteidiger des 59-Jährigen hatten einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von den angeklagten 79 ausgestellten falschen Gesundheitszeugnissen waren den Richtern zufolge am Ende 24 Fälle übrig geblieben, für die der Mediziner verurteilt wurde. Dabei ging es um Atteste, die Kinder in der Schule vom Tragen einer Maske befreien sollten. Auf die Atteste seien Diagnosen geschrieben worden, ohne dass der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe.
Positiv rechneten die Richter dem Angeklagten an, dass er geständig war. Bereits im ersten Prozess im Mai vor dem Amtsgericht Passau hatte er eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchungen vorgenommen zu haben. Dafür war er damals zu einer Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe und einem teilweisen Berufsverbot verurteilt worden.
Quelle: ntv.de, lar/dpa