Panorama

Schüsse vor LGBTQ-BarHintermann bekommt nach Anschlag in Oslo Höchststrafe

16.01.2026, 15:37 Uhr
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Der norwegische Geheimdienst stufte den Angriff in Oslo als islamistischen Anschlag ein. (Foto: picture alliance / NTB)

Ende Juni 2022 eröffnet ein IS-Anhänger vor einer Schwulenbar in Oslo das Feuer. Zwei Männer kommen ums Leben. Der Schütze ist bereits zur Höchststrafe verurteilt. Gegen seinen Vertrauten und Helfer fällt ein Gericht nun das selbe Urteil.

In Norwegen ist der Hintermann eines Terroranschlags vor einer in der LGBTQ-Gemeinde beliebten Bar zur Höchststrafe von 30 Jahren Verwahrung verurteilt worden. Die Richter am Osloer Amtsgericht sprachen den Norweger mit pakistanischen Wurzeln wegen Beihilfe zu schweren Terrorvergehen schuldig. Der 48-Jährige wurde zudem für den Versuch verurteilt, zusammen mit der Terrororganisation Islamischer Staat weitere Anschläge in Norwegen geplant zu haben.

In der Nacht zum 25. Juni 2022 hatte der 2024 ebenfalls zu 30 Jahren Verwahrung verurteilte Täter vor einer Schwulenbar im Zentrum von Oslo um sich geschossen, nachdem er kurz zuvor ein Treuebekenntnis zum sogenannten Islamischen Staat abgegeben hatte. Zwei Männer wurden getötet, mehrere weitere Menschen teils schwer verletzt. Der Geheimdienst hatte die Attacke kurz vor einer geplanten und dann abgesagten Pride-Parade in Oslo als islamistischen Terroranschlag eingestuft.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem nun verurteilten 48-Jährigen vor, an der Planung des Anschlags beteiligt gewesen zu sein, indem er den Schützen, einen verletzlichen und leicht beeinflussbaren Mann, manipulierte und ihm Ratschläge gab, berichtet die Nachrichtenagentur NTB. "Er ist ein Mann, der die norwegischen Werte hasst", sagte Staatsanwältin Aud Kinsarvik Gravås demnach in ihrem Plädoyer im November.

Der Mann hat die Taten von Anfang an bestritten. Nach Angaben des Senders NRK plant er, gegen das Urteil Berufung einzulegen. 30 Jahre Gefängnis ist die in Norwegen geltende Höchststrafe. Verwahrung bedeutet dabei im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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