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Details zur Ballout-ÜberwachungLKA-Vize stellt klar: Observation verhindert Anschläge nicht

29.07.2026, 15:49 Uhr
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Observation von Gefährdern kann nur ein Baustein von vielen sein, erklärt der Vizechef des Landeskriminalamts Berlin. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Der islamistische CSD-Attentäter von Berlin war schon länger auf dem Schirm der Sicherheitsbehörden. Selbst eine Überwachung konnte seine Tat jedoch nicht verhindern. Der Vize-Chef des LKA Berlin erklärt im Ausschuss, warum.

Das Berliner LKA hat den Ablauf der Überwachung des späteren islamistischen Attentäters Abdul Ballout in Details geschildert. Am 12. Januar 2026 sei Abdul B. von der Polizei als Gefährder eingestuft worden, sagte LKA-Vizechef Stefan Redlich im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Daraufhin habe sich auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum GTAZ mit dem Fall befasst. Auf die Frage nach der Anzahl der ähnlich gefährlichen Islamisten, die Kontakte zum IS hätten und in die Kategorie "Hochrisikofall" gehören, sprach Innensenatorin Iris Spranger von einer einstelligen Zahl.

Redlich vom LKA erklärte, am 6. Mai habe man sich darauf vorbereitet, was man unternehme, wenn Abdul Ballout nach einem am 12. Mai erwarteten Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen werde. Dazu sei eine Einsatzgruppe gebildet worden, sagte Redlich.

Beschlossen worden sei dann, dass das für Überwachungen zuständige MEK (Mobiles Einsatzkommando) Abdul Ballout nach seiner Entlassung für sechs Tage in zwei Schichten besonders eng observiere, um den Ablauf seines Tages festzustellen. Redlich betonte aber: "Das ist nicht geeignet, um jemanden in den Arm zu fallen, wenn er etwas tut. Die Observation ist nur ein Baustein von sehr vielen."

Wenig unterwegs, "stinknormaler Tag"

Die erste Erkenntnis sei demnach gewesen: "Er war relativ wenig unterwegs und hatte einen stinknormalen Tagesablauf." Vom 12. bis 17. Mai sei Abdul Ballout jeden Tag von früh bis spät observiert worden. Danach habe man es mit den mobilen Kräften bis zum 22. Mai angepasst auf den erkannten Tagesablauf.

Zusätzlich sei ab dem ersten Tag eine Kamera gegenüber seinem Wohnhaus aufgebaut und alle 24 Stunden ausgewertet worden, so Redlich. Zudem sei durchgehend sein Telefon abgehört worden. Die Polizei habe ihm die Ausreise untersagt und seinen Pass eingezogen. Mehrfach sei mit ihm gesprochen worden.

Festnahme Anfang Juli

Im Juni habe das MEK Abdul Ballout an sechs Tagen observiert, es habe aber keine Bewegung gegeben. Er sei fast immer zu Hause gewesen. Im Juli habe es an vier Tagen Observationen gegeben, dazu eine Festnahme am 3. Juli wegen der gesichteten Waffe, die sich als Spielzeug herausstellte. Zuletzt observierte das MEK Abdul Ballout am 23. Juli, zwei Tage vor dem Anschlag. Redlich betonte: "Den Eindruck, wir haben ihn uns durch die Finger gleiten lassen, den habe ich nicht."

Auch Verfassungsschutz-Chef Michael Fischer schilderte, dass seine Behörde die Internetaktivitäten von Abdul B. seit 2022 verfolgt habe. Die Radikalisierung des jungen Mannes habe sich weniger in Moscheen als in kleinen Gruppen und auch im Internet vollzogen.

Justiz-Staatssekretär Dirk Feuerberg sagte, die islamistisch-extremistischen Verwandten von Abdul Ballout seien im Prozess gegen ihn bekannt gewesen. Zwei Cousins hätten für die Terrororganisation IS gekämpft, einer sei getötet worden. Das sei in der Anklageschrift erwähnt worden.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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